Bischof Bedford-Strohm fordert wasserdichtes Sterbehilfe-Verbot

Bischof Bedford-Strohm fordert wasserdichtes Sterbehilfe-Verbot
Organisierte und kommerzielle Sterbehilfe muss nach Überzeugung des bayerischen evangelischen Landesbischofs Heinrich Bedford-Strohm ausnahmslos verboten werden.

Auch für Einzelfälle dürfe es keine gesetzliche Ausnahmeregelung geben, sagte Bedford-Strohm anlässlich der Veröffentlichung seines neuen Buchs "Leben dürfen - Leben müssen: Argumente gegen die Sterbehilfe". Es sei wichtig, dass "das Tötungstabu wirklich ein Tabu bleibt", sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem Evangelischen Pressedienst.

Im November hatte der Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe beraten. Über verschiedene Gruppenanträge wird das Parlament voraussichtlich im Herbst 2015 entscheiden. Am Freitagnachmittag wollte der evangelische Theologe mit dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio in der Universität München über die ethischen Grundsatzfragen am Lebensende diskutieren.

Bedford-Strohm: Geltende Rechtslage lässt dem Arzt genügend Spielraum

In seinem Buch plädiert Bedford-Strohm dafür, an der in Deutschland geltenden Rechtsregelung, wonach aktive Sterbehilfe strafbar ist, festzuhalten. "Einer Handlung, die den Tod eines nicht im Sterbeprozess befindlichen Menschen aktiv herbeiführt, muss die öffentliche ethische Legitimation entzogen bleiben", so der Theologe.

Wann eine Verkürzung des Sterbeprozesses durch eine wirksame Schmerzbehandlung hinzunehmen sei, bleibe nach der geltenden Rechtslage der im Gespräch mit dem Patienten und seinen Angehörigen getroffenen gewissenhaften Entscheidung des behandelnden Arztes überlassen. "Diese Rechtslage lässt dem Gewissen des Arztes genügend Spielraum, ohne ihn mit einem Bein im Gefängnis stehen zu lassen", argumentiert Bedford-Strohm.

Bisher hätten sich die Ärzte "sehr verantwortungsbewusst gezeigt", sagte Bedford-Strohm. Wenn es Grenzsituationen gebe, in denen sich einzelne Ärzte dafür entscheiden, einem Patienten beim Suizid zu helfen, dann müssten sie das vor ihrem Gewissen verantworten. Zentraler Punkt für ihn sei, dass neben einem Verbot der organisierten Sterbehilfe auch die palliativmedizinische Betreuung von schwerstkranken Menschen ausgebaut wird, sagte der Theologe. Es brauche eine intensive und liebevolle Betreuung der Sterbenden und eine optimale Begleitung mit Schmerzstillung. "Die Palliativmedizin ist noch lange nicht in ihren Möglichkeiten ausgereizt." Das bedeute aber auch, dass man viel Geld in die Hand nehmen müsse.