"Brot für die Welt" fordert gesetzliche Standards für Unternehmen

"Brot für die Welt" fordert gesetzliche Standards für Unternehmen
Das evangelische Hilfswerk "Brot für die Welt" fordert gesetzlich verankerte Regeln für die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen.
06.11.2014
epd
Elvira Treffinger

"Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Freiwilligkeit nicht gewirkt hat", sagte die Leiterin des Menschenrechtsreferats der Organisation "Brot für die Welt", Julia Duchrow, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Juristin äußerte sich mit Blick auf den Startschuss zur Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte am Donnerstag im Auswärtigen Amt.

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Die Bundesregierung will mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten beitragen, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden. In der Steuerungsgruppe zur Erarbeitung des Aktionsplans sind auch die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit, Entwicklungspolitik, Justiz und Umwelt vertreten, ebenso der Deutsche Gewerkschaftsbund und Unternehmerverbände sowie das Forum Menschenrechte und der Verband Entwicklungspolitik. Die Beratungen sind auf zwei Jahre angelegt.

Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen müsse auf ihre Tochterfirmen und Zulieferer im Ausland ausgeweitet werden, sagte Duchrow, die in der Steuerungsgruppe das Forum Menschenrechte vertritt. Die Firmen seien sehr gut darin, die fristgerechte Produktion zu organisieren und die Qualität zu sichern. "Das muss doch auch bei den Arbeitsbedingungen möglich sein", betonte sie.

Die UN-Leitlinien sind rechtlich nicht bindend, gelten aber als wichtige Orientierung zur Unternehmensverantwortung. Demnach haben Staaten die Pflicht, Personen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Unternehmen sind verpflichtet, die Menschenrechte zu achten und mögliche Risiken ihrer Aktivitäten abzuschätzen. Einzelpersonen sollen bei Verstößen Klage- oder Beschwerdemöglichkeiten haben.