Urteil: Französischer Koma-Patient darf sterben

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Vincent Lambert (r) und seine Mutter im Krankenhaus in Reims. (Foto vom 25. Juli 2913)
Urteil: Französischer Koma-Patient darf sterben
Sechs Jahre lag er im Koma, nun soll er sterben dürfen: Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat im Fall von Vincent Lambert am Dienstag sein Urteil gefällt.

Die Richter entschieden im Sinn der Frau des Patienten, die seit Jahren dafür streitet, die künstliche Ernährung einzustellen und ihren Mann in Würde sterben zu lassen. Der tragische Fall hatte die Familie des 38-Jährigen zerrissen und in Frankreich die Debatte um aktive und passive Sterbehilfe neu angefacht.

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Die Eltern von Vincent Lambert, traditionalistische Katholiken, kämpften in mehreren Gerichtsverfahren darum, ihren Sohn durch die künstliche Ernährung weiter am Leben zu halten, selbst wenn keine Aussicht auf Besserung bestehe. Sie hatten bereits vor der Urteilsverkündung angekündigt, dass sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden wollten.

Die Eltern argumentieren, dass Vincent nicht sterbenskrank, sondern schwer behindert sei. Zwei Mal erreichten sie, dass die künstliche Ernährung wieder aufgenommen werden musste, die die Ärzte bereits im Einvernehmen mit der Ehefrau des Koma-Patrienten eingestellt hatten.

Der gelernte Krankenpfleger war 2008 mit dem Motorrad verunglückt und liegt seitdem im Koma. Er bewegt die Augen, aber zeigt sonst keinerlei Reaktion. Nach Einschätzung der Ärzte befindet er sich in einem vegetativen Zustand ohne Aussicht auf Besserung. Seine Frau Rachel hatte immer wieder betont, dass ihr Mann vor seinem Unfall selbst den Wunsch geäußert habe, dass er in einer solchen Situation nicht künstlich am Leben gehalten werden wolle.

In Frankreich ist passive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zulässig, Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) ist eine Straftat. Im so genannten Leonetti-Gesetz von 2005 heißt es: "Die Behandlung muss nicht mit allen Mitteln fortgesetzt werden. Wenn sie unnütz oder unangemessen erscheint, darf sie beendet werden." Im Fall von Vincent Lambert ging es unter anderem um die Frage, ob künstliche Ernährung als medizinische Behandlung gilt oder nicht.