Bundestag beschließt Nachzahlung von Ghetto-Renten

Bundestag beschließt Nachzahlung von Ghetto-Renten
Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag eine Nachzahlung der Renten für ehemalige jüdische Arbeiter in nationalsozialistischen Ghettos beschlossen.

Es ermöglicht rückwirkende Zahlungen ab 1. Juli 1997. Über eine Lösung war jahrelang gerungen worden. Das deutsche Rentenrecht führte bei den Ghetto-Rentnern zu Ungerechtigkeiten, weil Rentenansprüche nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können.

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Viele Betroffene, die während der NS-Zeit in den Ghettos arbeiten mussten, hatten aber erst nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 die Bewilligung ihrer zuvor abgelehnten Renten-Anträge erwirkt. Rund zwei Drittel der Betroffenen beziehen die Rente dadurch erst seit 2005. Insgesamt haben rund 50.000 alte Menschen Anspruch auf diese Renten.

Mit der Gesetzesänderung wird nun die Regelung im deutschen Rentenrecht außer Kraft gesetzt, wonach Renten nur vier Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Alle Überlebenden können sich ihre Rente für die Arbeit im Ghetto neu berechnen lassen, so als sei sie von 1997 an gezahlt worden. Der monatliche Betrag ist bei einem früheren Rentenbeginn niedriger als bei einem späten. Die Betroffenen können selbst wählen, welche Option für sie die günstigere ist und entweder bei ihrer bisherigen Rente bleiben oder die neu ausgerechnete Rente beziehen. Die Berechnungen erstellt die deutsche Rentenversicherung.

Zentralrat der Juden: Regelung war überfällig

Der Zentralrat der Juden begrüßte die Verabschiedung, kritisierte aber auch die jahrelange Verzögerung des Vorhabens. Die Regelung "war überfällig und kommt für viele Menschen leider zu spät", sagte Präsident Dieter Graumann. Dennoch würden die Überlebenden mit ihren besonderen Biografien endlich ernst genommen. "Das neue Gesetz ist eine Geste der Menschlichkeit", sagte Graumann.