Landgericht Osnabrück spricht Urteil im Ehrenmord-Prozess

Landgericht Osnabrück spricht Urteil im Ehrenmord-Prozess
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück spricht an diesem Donnerstag ihr Urteil im Prozess um die Tötung einer jungen türkischstämmigen Frau.

Die Staatsanwaltschaft habe für die beiden angeklagten Männer eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert, teilte das Gericht am Montag mit. Sie stufe den Fall als sogenannten Ehrenmord ein. Angeklagt sind der Vater und der Ehemann, die beide ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

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Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Ehemann seine Frau in Absprache mit seinem Schwiegervater im Mai vergangenen Jahres im emsländischen Dörpen erwürgt. Die Frau sei wegen der außerehelichen Beziehung mit einem verheirateten Aleviten aus der streng patriarchalischen Familienstruktur ausgebrochen. Aus Sicht beider Männer habe die Ehre nur durch ihren Tod wiederhergestellt werden können.

Die Verteidiger des Vaters plädierten dagegen auf Freispruch. Ihr Mandant sei unschuldig, der Ehemann allein verantwortlich. Am 22. Mai hatte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück den Haftbefehl gegen den 71-Jährigen mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben. Es sei auch möglich, dass der Ehemann seine Frau spontan getötet habe, argumentierte das Gericht.

Die Rechtsanwälte des weiterhin in Untersuchungshaft sitzenden Ehemanns hatten eine Verurteilung wegen Körperverletzung gefordert. Er habe seine Frau "lediglich" gewürgt. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass er für den Tod seiner Frau verantwortlich sei, sollte er wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe unter zehn Jahren verurteilt werden.