Frankfurt a.M., Bellinzona (epd). Der als „Folterkommandant von Gambia“ bekannte gambische Ex-Minister Ousman Sonko ist in der Schweiz zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona befand Sonko der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig, wie das Gericht nach dem Urteil am Mittwoch mitteilte.
Der frühere Polizeichef und Innenminister des westafrikanischen Staates musste sich wegen seiner Taten während der Diktatur von Machthaber Yahya Jammee (1994-2017) verantworten. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte dem 55-jährigen Sonko eine Reihe schwerwiegender Verbrechen wie vorsätzliche Tötungen, Folter und Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll sie von 2000 bis 2016 in Gambia alleine und zusammen mit einem Täterkollektiv, bestehend aus dem damaligen Diktator Jammeh und Führungsmitgliedern von Sicherheitskräften und Gefängnisdiensten, begangen haben.
Das Gericht sah es unter anderem als erwiesen an, dass Sonko im Januar 2000 in Mittäterschaft vorsätzlich einen putschverdächtigen Soldaten tötete, ebenso wie Beteiligung an der Folterung mehrerer Oppositioneller. Die Strafkammer komme zu dem Schluss, dass Sonko „die Tötungen, Freiheitsberaubungen und Folterungen im Rahmen eines systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen hat“, hieß es.
Das Verfahren wurde nach dem Weltrechtsprinzip geführt, wonach die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Verletzungen des Völkerrechts auch dann möglich ist, wenn diese im Ausland verübt worden sind. Die Anklagepunkte wegen Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden eingestellt. „Diesbezüglich kann die Strafkammer keinen Angriff auf die Zivilbevölkerung erstellen, womit die Schweiz keine Strafhoheit besitzt“, erklärte das Gericht.
Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Sonko selbst erklärte sich für unschuldig und bestritt die Zuständigkeit des Gerichts. Seine Verteidigung forderte Freispruch. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach die Strafkammer für zwölf Jahre eine Landesverweisung gegen Sonko aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Jahr 2016 hatte sich Sonko nach Europa abgesetzt und gelangte über Umwege in die Schweiz. Dort lebte er unbehelligt in einer Flüchtlingsunterkunft, bis die Menschenrechtsorganisation Trial International Anzeige gegen ihn erstattete. Im Januar 2017 wurde er festgenommen und war seitdem in Untersuchungshaft.