Gericht lehnt Schmerzensgeld wegen fehlender Hochzeitsbilder ab

Gericht lehnt Schmerzensgeld wegen fehlender Hochzeitsbilder ab

Köln (epd). Ein jahrelanger Rechtsstreit um Schmerzensgeld wegen fehlender Hochzeitsbilder ist am Landgericht Köln zu Ende gegangen. Das Landgericht hatte gegenüber dem klagenden Ehepaar erklärt, dass es die Zivilklage gegen den Hochzeitsfotografen als unbegründet zurückweisen und die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Köln bestätigen werde, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. Daraufhin verzichtete das Paar auf seine Berufung und die weitere Klage (AZ.: 13 S 36/22). Das amtsgerichtliche Urteil vom Februar 2022 ist damit rechtskräftig.

Der beklagte Vorfall ereignete sich im Jahr 2020. Anlässlich ihrer Hochzeitsfeier hatten die späteren Kläger mit einem Bekannten, der zum damaligen Zeitpunkt ein Fotostudio betrieb, gebeten, Fotos der Feierlichkeiten anzufertigen. Danach erhielt das Paar gegen Bezahlung einen USB-Stick mit 170 Fotos.

Das Paar war allerdings der Ansicht, dass der Bekannte mehr als diese Fotos gefertigt hatte und klagte beim Amtsgericht Köln. Damit wollten sie unter anderem Auskünfte vom Beklagten erhalten, welche und wie viele Fotos er gemacht hatte. Nachdem der Beklagte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Auskunft gegeben hatte, beantragten die Kläger die Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 2.000 Euro.

Das Amtsgericht wies den Antrag auf Schmerzensgeld als unbegründet zurück. Es sei fraglich, ob das unterlassene Abfotografieren bestimmter Ereignisse auf einer Hochzeit - wie etwa Steigenlassen von Luftballons oder Gruppenbilder - eine Pflichtverletzung darstelle. Zudem habe das Paar immerhin 170 Fotos erhalten, überdies hätten auch Hochzeitsgäste Fotos gemacht.

Das Paar legte Berufung beim Landgericht ein, das sich jedoch der Entscheidung des Amtsgerichts anschloss. Eine finanzielle Entschädigung komme nur dann in Betracht, wenn eine psychische Beeinträchtigung eingetreten sei. Eine tiefgehende psychische Beeinträchtigung hätten die Eheleute aber nicht nachweisen können, hieß es unter Verweis auf Aussagen der beiden, dass die Hochzeit nunmehr „immer negativ behaftet“ sei.