CDU-Abgeordneter will Klimagesetz-Abstimmung gerichtlich verhindern

CDU-Abgeordneter will Klimagesetz-Abstimmung gerichtlich verhindern

Berlin (epd). Der Unions-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) will die für diesen Freitag geplante Abstimmung über die Novelle des Klimaschutzgesetzes verhindern. Er beantragte am Mittwoch eine entsprechende einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Heilmann sieht durch die kurze Beratungszeit für Änderungen mit weitreichenden Folgen für die deutsche Klimapolitik seine Rechte als Abgeordneter verletzt.

Das geht aus seinem Antrag hervor, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Im Einzelnen bemängelt Heilmann, dass für die Endfassung des Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge.

Über den Entwurf soll an diesem Freitag im Bundestag abgestimmt werden. Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Juni vergangenen Jahres gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung als Ganze für die Erreichung der Klimaziele sorgen muss. Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine Verständigung.

Heilmann hatte bereits einmal Erfolg mit einer einstweiligen Verfügung. Er verhinderte im vergangenen Sommer die Bundestags-Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz, weil das Bundesverfassungsgericht seinem Antrag stattgab. Die Abstimmung musste im Herbst nachgeholt werden. Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie ist.

Das Klimaschutzgesetz legt die Schritte zur Erreichung der Klimaziele fest. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent gemindert werden. Von 2045 will Deutschland klimaneutral wirtschaften.