Bewährungsstrafen wegen Schmiererei am Brandenburger Tor

Bewährungsstrafen wegen Schmiererei am Brandenburger Tor

Berlin (epd). Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat nach einem Farbanschlag auf das Brandenburger Tor drei Klimaaktivisten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt. Gegen die Angeklagten seien Freiheitsstrafen von acht Monaten auf Bewährung verhängt worden, teilte das Gericht am Dienstag in Berlin mit. (Az. 253 Ds 182/23)

Am 17. September 2023 hatten laut Gericht die beiden 28 und 64 Jahre alten Männer und die 22 Jahre alte Frau gemeinsam mit weiteren Aktivisten den Farbanschlag auf das Brandenburger Tor verübt. Die Aktivisten der „Letzten Generation“ hatten ihre Beteiligung bereits zu Prozessbeginn eingeräumt. Sie hätten damit gegen die Klimapolitik der Bundesregierung protestieren wollen.

Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht den Angaben zufolge als strafverschärfend neben der Schadenshöhe, dass ein nationales Denkmal beschädigt wurde. Das Ziel der Angeklagten, eine Änderung der Klimapolitik zu erreichen, rechtfertige eine solche Aktion nicht. In einer Demokratie gebe es andere Möglichkeiten, politische Ziele zu erreichen.

Die Verteidigung hatte Freisprüche für die Angeklagten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Durch den Farbanschlag war laut Experten ein Sachschaden in Höhe von 110.000 Euro entstanden. Allein die Einrüstung des Gebäudes habe erhebliche Kosten verursacht.