Nur wenige Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger wegen Verstößen

Nur wenige Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger wegen Verstößen

Berlin (epd). Die Jobcenter haben Bürgergeld-Empfängern im vergangenen Jahr nur in etwa 15.800 Fällen den Regelsatz gekürzt. Das geht aus einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor, die dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Samstag) vorliegt. Demnach erhielten etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, davon galten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Der Regelsatz sei also bei etwa 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher gekürzt worden, weil sie Arbeits- oder Weiterbildungsangebote abgelehnt hatten.

Insgesamt sind Bürgergeld-Bezieher im Jahr 2023 in 222.476 Fällen sanktioniert worden. Der Großteil geht nach Angaben der Arbeitsagentur auf Terminversäumnisse zurück.

Die Ampel-Koalition hatte in diesem Jahr die Sanktionen für sogenannte Totalverweigerer verschärft und eine Komplett-Kürzung des Regelsatzes für bis zu zwei Monate ermöglicht. Da die vorliegenden Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich werde auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die „Showpolitik“ der Ampel. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen, sagte der Sozialverbandschef dem RND. „Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.“