AfD-Politiker muss kirchliches Gremium im Saarland verlassen

AfD-Politiker muss kirchliches Gremium im Saarland verlassen
Das Bistum Trier hat den saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus einem Pfarrverwaltungsrat entlassen, in dem er ehrenamtlich tätig war. Grund: Die Ansichten der Partei widersprächen dem christlichen Menschenbild.

Trier (epd). Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert ist nach einer Entscheidung des Bistums Trier nicht mehr Mitglied im Verwaltungsrat der katholischen Kirchengemeinde St. Marien Neunkirchen. „Selbst wenn er sich öffentlich nicht angreifbar positioniert, so bleibt doch bestehen, dass er als maßgeblich in der Öffentlichkeit wahrnehmbarer Repräsentant, als Gesicht einer Partei, die dem christlichen Menschenbild widersprechende Haltungen vertritt, der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche schadet“, sagte der Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg zur Erläuterung am Mittwoch. „Daher sehe ich keine Vertrauensbasis mehr für eine weitere Zusammenarbeit mit ihm.“

Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat der Pfarrei und Kirchengemeinde hatten den Generalvikar gebeten, einen Ausschluss zu prüfen. Von Plettenberg erklärte, dass er als rechtliche Grundlagen für die Entscheidung das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Trier sowie die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ herangezogen habe. Inhaltlich habe vor allem die Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ eine Rolle gespielt.

Diese Erklärung hatte die Deutsche Bischofskonferenz Ende Februar veröffentlicht. Darin heißt es, vor allem in der AfD dominiere inzwischen eine völkisch-nationale Gesinnung. Rechtsextreme Parteien sowie Parteien, die am Rande dieser Ideologie wucherten, könnten daher für Christinnen und Christen „kein Ort ihrer politischen Betätigung sein“ und seien „auch nicht wählbar“.

„Wer im kirchlichen Dienst beschäftigt ist oder ein Ehrenamt in der Kirche wahrnimmt, ist mitverantwortlich für die Glaubwürdigkeit der Kirche“, betonte der Trierer Generalvikar. „Funktionen und Ämter in der Kirche setzen voraus, dass es zwischen den kirchlichen und den individuellen öffentlichen Positionierungen eine Mindestübereinstimmung gibt.“ In den vergangenen Monaten habe die AfD unter anderem ein „Menschenbild mit gestuften Rechten für Deutsche und Nicht-Deutsche, die die Universalität der Menschenrechte, wie sie vom Christentum vertreten wird, relativiert oder gar verneint“, vertreten.

Von Plettenberg erklärte, er habe in der vergangenen Woche mit Schaufert gesprochen. „Aus dem Gespräch mit Herrn Schaufert kann ich festhalten, dass er an seinen hochrangigen AfD-Ämtern und Funktionen festhält, die er aktuell innehat“, sagte der katholische Theologe. Schaufert könne innerhalb von zehn Tagen bei Bischof Stephan Ackermann Beschwerde einlegen. Danach sei das Klerusdikasterium im Vatikan eine mögliche zweite Instanz.

Der Pfarrer der Kirchengemeinde, Bernd Seibel, unterstrich, dass es nicht um den Menschen Christoph Schaufert gehe, sondern um seine Funktion in der Partei. „Im Verwaltungsrat wurde das ein oder andere Mal, zuletzt vor der Antragstellung in einer Verwaltungsratssitzung Anfang Februar, mit Herrn Schaufert über seine politischen Ämter in und für die AfD diskutiert und gerungen“, erläuterte er. „Man bat ihn, dass er sich von nicht-christlichen Ansichten in seiner Partei deutlich, auch öffentlich, distanziere.“ Aufgrund seiner Stellung innerhalb der Partei sei ihm dies entweder nicht möglich gewesen oder er habe es anders gesehen.

Es sei bedauerlich, dass es keine andere Lösung gebe. Schaufert sei in all den Jahren nicht nur ehrenamtlich im Bereich der Mit-Leitung der Kirchengemeinde tätig gewesen, sondern auch im pastoralen Rahmen. Dabei habe er „nie die politischen Ansichten oder die Parteizugehörigkeit in dieser Arbeit eingebracht“, betonte Seibel.