Schweizer Bundesanwälte fordern Lebenslang für "Folterkommandanten"

Schweizer Bundesanwälte fordern Lebenslang für "Folterkommandanten"

Genf (epd). Im Strafprozess gegen den „Folterkommandanten von Gambia“, Ousman Sonko, hat die Bundesanwaltschaft der Schweiz am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Die Anwaltschaft habe die Höchststrafe vor dem Bundesstrafgericht der Schweiz in Bellinzona gefordert, bestätigte die Behörde.

Der frühere Polizeichef und Innenminister des westafrikanischen Staates muss sich wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Diktatur von Machthaber Yahya Jammee (1994-2017) verantworten. Das Gericht könnte ein Urteil in dieser Woche fällen.

Der 55-Jährige erklärte sich für unschuldig. Er bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts. Der Prozess begann im Januar. Das Verfahren wird nach dem Weltrechtsprinzip geführt, wonach die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerwiegender Straftaten auch dann möglich ist, wenn sie außerhalb des Landes, in dem der Prozess stattfindet, verübt worden sind.

Seit Beginn des Prozesses vor einer Woche haben Zeugen den Beschuldigten schwer belastet und ihm Mord und sexuelle Gewalt vorgeworfen. Die Schweizer Bundesanwaltschaft legt Sonko eine ganze Reihe von schwerwiegenden Verbrechen zur Last. Er soll sie von 2000 bis 2016 in Gambia alleine und zusammen mit einem Täterkollektiv bestehend aus dem damaligen Diktator Jammeh und Führungsmitgliedern von Sicherheitskräften und Gefängnisdiensten begangen haben. Im Rahmen „eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung von Gambia“ soll Sonko Menschen „vorsätzlich getötet, gefoltert, vergewaltigt und ihnen in schwerwiegender Weise die Freiheit unrechtmäßig entzogen haben“.

Die Nichtregierungsorganisation Trial International bezeichnet den Prozess gegen Sonko als historisch. Noch nie sei einem derart hohen Regierungsbeamten gemäß Weltrechtsprinzip in Europa der Prozess gemacht worden. 2016 setzte sich Sonko nach Europa ab und gelangte über Umwege in die Schweiz. Dort lebte er unbehelligt in einer Flüchtlingsunterkunft, bis Trial International Anzeige gegen ihn erstattete. Im Januar 2017 wurde er festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft.