Stiftung überarbeitet Welterbe-Antrag für Thüringer Schlösser

Stiftung überarbeitet Welterbe-Antrag für Thüringer Schlösser
19.02.2024
epd
epd-Gespräch: Matthias Thüsing

Rudolstadt (epd). Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten will bis 2027 den Antrag auf Aufnahme der Residenzkultur der Region in die Unesco-Welterbeliste überarbeiten. Der im Dezember von der Konferenz der deutschen Kulturminister abgelehnte Antrag müsse plausibler werden, sagte die Direktorin der Stiftung, Doris Fischer, dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Wir wussten schon beim ersten Anlauf, dass wir schwierige Ausgangsvoraussetzungen haben“. Europäische Schlösser seien auf der Welterbe-Liste bereits überproportional vertreten. Es sei nicht ausreichend deutlich geworden, dass Thüringens Antrag nicht auf die Einmaligkeit der Bauwerke abziele, sondern auf die Ablesbarkeit von Funktion und Nutzungsgeschichte.

Der Welterbe-Antrag „Thüringer Residenzkultur“, umfasst neun fürstliche Repräsentationsbauten. Die Kulturministerkonferenz der Länder hatte im Dezember die Aufnahme in die Vorschlagsliste der deutschen Bewerbungen für die Unesco abgelehnt. Ein Gutachten hatte in der großen Dichte von Residenzen in Thüringen keinen außergewöhnlichen universellen Wert gesehen.

Fischer sagte, die neue Bewerbung müsse nun das Alleinstellungsmerkmal herausstellen, das weit über Architektur hinausgehe: „Thüringen hat über Jahrhunderte und noch bis 1918 als eine polyzentrale Herrschaftslandschaft funktioniert.“ Das sei in dieser Form weltweit einzigartig.

Dabei gehe es auch um immaterielles Kulturerbe. Nicht nur die Schlösser, sondern auch die Sammlungen der Regenten, die Archive der Thüringischen Staaten sowie die Zeugnisse der Musik- und Theaterkultur seien noch an den originalen Standorten vorhanden.

Das Problem bei der Begutachtung sei gewesen, dass die Welterbeliste letztlich eine Liste des baulichen Erbes sei, die Thüringer Besonderheit jedoch weit darüber hinausgehe, betonte die Stiftungsdirektorin. Insofern sei die Zeit möglicherweise noch nicht reif für den Antrag gewesen. Thüringen werde sich die Gründe für die Ablehnung genau ansehen und den Antrag bis 2027 nachschärfen. Überdies müssten einzelne Aspekte durch weitere Forschungen untermauert werden. „Ich bin überzeugt, wer sich darauf einlässt, erkennt das große Potenzial des Thüringer Antrags“, sagte Fischer.