EKD entscheidet wohl Ende 2024 über neuen Ratsvorsitz

Porträt Kirsten Fehrs
© epd-bild/Heike Lyding
Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs bleibt voraussichtlich bis zur nächsten Ratswahl amtierende Ratsvorsitzende der EKD.
Fehrs Nachfolgerin von Kurschus
EKD entscheidet wohl Ende 2024 über neuen Ratsvorsitz
Nach dem Rücktritt von Annette Kurschus als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bleibt voraussichtlich die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs bis zur nächsten Ratswahl in einem Jahr amtierende Ratsvorsitzende.

"Sofern Synode und Kirchenkonferenz nichts anderes beschließen, wird die Wahl eines/einer Ratsvorsitzenden auf der nächsten Synodentagung im November 2024 erfolgen", erklärte ein EKD-Sprecher am Dienstag auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Dort werde zunächst eine Nachwahl für die dann unbesetzten Ratsplätze erfolgen, hieß es weiter: "Dem schließt sich die Wahl einer ratsvorsitzenden Person aus der Mitte des dann gewählten Rates an." Die gewählten Personen sollen ihr Amt den Angaben zufolge dann jeweils bis zum Ende der regulären Ratsperiode im November 2027 wahrnehmen.

"Abweichende Verfahren sind mit unterschiedlichen rechtlichen Hürden möglich", erklärte der EKD-Sprecher. Infolge von Vorwürfen mangelnder Transparenz bei der Aufklärung eines mutmaßlichen Missbrauchsfalls war Kurschus am Montag von ihren Ämtern als EKD-Ratsvorsitzende und als Präses der westfälischen Landeskirche zurückgetreten.

Nach Darstellung des Sprechers soll die Mitte November wegen des bundesweiten Bahnstreiks vorzeitig beendete Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland am 5. Dezember digital fortgesetzt werden. Bei der Fortsetzung der unterbrochenen 4. Tagung werde die bisher geltende Tagesordnung abgeschlossen

Wegen der verfrühten Abreise von Delegierten am 15. November hatte die Beschlussfähigkeit des evangelischen Kirchenparlaments infrage gestanden, hatte die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, am Tagungsort Ulm vor Journalisten gesagt. Der EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Anträge müssten rechtssicher abgestimmt werden, betonte sie damals. Dies soll zeitnah digital nachgeholt werden.