Abgeordnete diskutieren neuen Anlauf für Sterbehilfe-Gesetz

Abgeordnete diskutieren neuen Anlauf für Sterbehilfe-Gesetz

Berlin (epd). Die fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die sich für eine liberale Regelung der Suizidassistenz eingesetzt hatte, diskutiert einen neuen Anlauf für ein Sterbehilfe-Gesetz. Wie die Parlamentarierin Katrin Helling-Plahr (FDP) am Dienstag in Berlin mitteilte, ist die Gruppe wieder zu Beratungen zusammengekommen. Neben Vertreterinnen und Vertretern von SPD, Grünen und Linken, die der Gruppe schon zuvor angehörten, nahm nach ihren Angaben auch erstmals ein Vertreter der Union im Bundestag teil, der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter.

Für die Gruppe bestehe kein Zweifel daran, dass die derzeitige Rechtslage unbefriedigend sei, erklärte Helling-Plahr. Vor der Sommerpause war eine rechtliche Regulierung der Hilfe bei der Selbsttötung im Bundestag gescheitert. Keiner der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe erhielt die erforderliche Mehrheit. Renate Künast (Grüne) erklärte: „Die Realität ist: Sterbehilfe findet in Deutschland statt.“ Ohne eine Gesetzesgrundlage gebe es jedoch weder Schutzvorschriften, noch sei sichergestellt, „dass alle Menschen einen würdevollen Weg gehen können“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz. Bei der Hilfe zur Selbsttötung wird Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament überlassen, jedoch nicht verabreicht. Letzteres wäre eine Tötung auf Verlangen, die in Deutschland verboten ist.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird über eine neue Regelung debattiert, die diese Form der Sterbehilfe rechtssicher ermöglicht, gleichzeitig aber vor Missbrauch schützt. Im Juli scheiterten im Parlament zwei Vorlagen. Weder die Gruppe um Helling-Plahr und Künast, die im Kern Suizidassistenz an eine Beratungspflicht knüpfen wollte, noch der striktere Vorschlag einer anderen fraktionsübergreifenden Gruppe, die eine strafrechtliche Regelung beibehalten und ärztliche Gutachten zur Voraussetzung für die Hilfe bei der Selbsttötung machen wollte, bekamen genug Unterstützung.