Heilmann: Verfahren des Bundestags leiden an mangelnder Sorgfalt

Heilmann: Verfahren des Bundestags leiden an mangelnder Sorgfalt

Berlin (epd). Nach dem vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Stopp der Entscheidung über das Heizungsgesetz fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann für künftige Gesetzgebungsverfahren Konsequenzen. Der „Weckruf aus Karlsruhe“ müsse genutzt werden, um zu einer besseren Praxis zu kommen, die Demokratie und Parlamentarismus stärke, sagte er am Donnerstag in Berlin. Die Verfahren des Bundestags litten bereits seit Längerem, schon in der vergangenen Legislaturperiode, an mangelnder Sorgfalt, was insbesondere durch überhöhtes Tempo ausgelöst werde. Anders als in der Corona-Pandemie oder nach dem russischen Überfall auf die Ukraine gebe es im aktuellen Fall jedoch keinen Zeitdruck.

Am Vorabend hatte das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag des Berliner CDU-Abgeordneten stattgegeben und die einstweilige Anordnung erlassen, dass der Bundestag am Freitag nicht abschließend über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz beraten darf. Der Jurist Heilmann sah wegen der Eile im Gesetzgebungsverfahren seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Fachpolitiker und Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP hatten über das Regelwerk wochenlang hinter verschlossenen Türen verhandelt. Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde dem Bundestag aber erst Ende vergangener Woche vorgelegt.

Heilmann war daher als einzelner Abgeordneter vor das Verfassungsgericht gezogen. In der Begründung zu der Entscheidung führte das Gericht aus, Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Daher sei eine Prüfung erforderlich, ob diese Beteiligungsrechte „ohne ausreichenden sachlichen Grund in substanziellem Umfang beeinträchtigt wurden und sich die durch die Parlamentsmehrheit gewählte Verfahrensgestaltung als eine rechtsmissbräuchliche Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens darstellt“. Heilmann sagte, wenn es eine Verständigung im Parlament darüber gebe, wie künftig Gesetze gemacht werden sollten, werde es einer gerichtlichen Entscheidung dazu nicht mehr bedürfen. Es sei aber fraglich, ob die Ampel-Koalition da mitmache.