Beschneidung: Strafrechtler Putzke spricht von bizarrer Regelung

Beschneidung: Strafrechtler Putzke spricht von bizarrer Regelung
Ein medizinisch unnötiger Eingriff würde legalisiert, obwohl alle relevanten medizinischen Verbände dies ablehnen.

Der Passauer Strafrechtler Holm Putzke hat die Vorschläge des Bundesjustizministeriums zu einer gesetzlichen Regelung der Beschneidung von Jungen als eine "bizarre Missachtung kindlicher Rechte" bezeichnet. Dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe) sagte er, das am Dienstag an Länder und Verbände verschickte Eckpunktepapier sei dennoch als Teilerfolg zu werten, "weil Eltern über den Eingriff und seine Folgen und Risiken aufgeklärt werden müssen".

Allerdings missachte die vorgeschlagene Regelung das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit, sagte der Rechtsprofessor. Ein medizinisch unnötiger Eingriff würde legalisiert, obwohl alle relevanten medizinischen Verbände dies ablehnen.

Nach Ansicht der ehemaligen Präsidentin des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, wird die Beschneidungsdebatte auch genutzt, um gegen das Judentum Stimmung zu machen. "Was wir in diesem Zusammenhang an Anfeindungen erleben müssen, hätte ich mir so vorher in meinen schlimmsten Alpträumen nicht vorgestellt", sagte Knobloch dem "Tagesspiegel".

Nach den Eckpunkten des Bundesjustizministeriums soll die Beschneidung minderjähriger Jungen im Sorgerecht erlaubt werden. Dabei soll unter anderem vorgeschrieben werden, Beschneidungen fachgerecht, möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung vorzunehmen.