CDU startet Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen

CDU startet Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen
Seit fragwürdigen Äußerungen zur Migrationspolitik und zum Kurs der CDU wollen die Christdemokraten Hans-Georg Maaßen loswerden. Freiwillig ist der frühere Verfassungsschutzchef nicht gegangen. Jetzt kommt ein Parteiausschlussverfahren.

Berlin (epd). Die CDU hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen eingeleitet und ihm die Mitgliedsrechte mit sofortiger Wirkung entzogen. Einen entsprechenden Beschluss habe der Bundesvorstand einstimmig gefasst, teilte der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz im Anschluss an die Sitzung der Parteigremien am Montag in Berlin mit. Nach Maaßens Äußerungen in den vergangenen Tagen und Wochen sei die Entscheidung „unabwendbar“ gewesen, sagte Merz weiter: „Der klare Trennungsstrich ist mit dem heutigen Tag gezogen.“

Maaßen hatte mit Äußerungen über einen vermeintlichen „antideutschen“ und „antiweißen“ Rassismus und zur Migrationspolitik für Empörung gesorgt. Merz verwies zudem auf Äußerungen von Maaßen, in denen er den Christdemokraten einen „linksgrünen“ Kurs vorwirft. „Das ist ein Sprachgebrauch, den wir hier nicht akzeptieren“, sagte der Parteichef. Das dahinterstehende Gedankengut habe in der CDU keinen Platz.

Kürzlich wurde Maaßen zum Vorsitzenden der Vereinigung „Werteunion“ gewählt, von der sich die Spitze der CDU deutlich distanziert. Merz zufolge hat der Bundesvorstand am Montag auch einen politischen Beschluss gefasst, nach dem eine Mitgliedschaft in der Werteunion für unvereinbar mit einer CDU-Mitgliedschaft betrachtet wird. Der Fall Maaßen war Merz zufolge in der Gremiensitzung am Montag nur zehn Minuten Thema.

Über das Ausschlussverfahren entscheidet den Angaben zufolge nun das Kreisparteigericht in Erfurt. Maaßen kandidierte zuletzt für die CDU in Thüringen bei der Bundestagswahl für ein Direktmandat. Er gehe davon aus, dass Maaßen einen Parteiausschluss nicht akzeptieren werde, sagte Merz. Es würde dann ein Gang durch die Instanzen folgen.

Ende Januar hatte die CDU-Spitze Maaßen zum Austritt aus der Partei aufgefordert und gleichzeitig eine knapp einwöchige Frist gesetzt, in der ein Parteiausschlussverfahren bereits vorbereitet werden sollte. Maaßen gebrauche immer wieder „die Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen“, hieß es zur Begründung. Der frühere Behördenchef selbst sah nach eigener Aussage keinen Grund für einen Parteiausschluss. Am Montag erklärte er bei Twitter: „Einem Parteiausschussverfahren sehe ich entspannt und emotionslos entgegen.“

Hans-Georg Maaßen war nach einer Karriere im Bundesinnenministerium von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Als Leiter des Inlandsgeheimdienstes hatte er für Empörung gesorgt, als er im Zusammenhang mit Demonstrationen rechter Gruppen in Chemnitz, die bundesweit für Aufsehen sorgten, von „gezielter Falschinformation“ sprach und Zweifel an Berichten über Hetzjagden auf Ausländer äußerte, die auf Videos zu sehen waren. Nach einer durch seine Person ausgelösten Krise der damaligen großen Koalition wurde er nach langem Ringen vom Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in den Ruhestand versetzt.

Parteiausschlussverfahren haben hohe Hürden und können sich über lange Zeit ziehen. Erst im dritten Anlauf wurde beispielsweise der frühere SPD-Politiker Thilo Sarrazin aus der Partei ausgeschlossen - rund zehn Jahre nach dem Start eines ersten Verfahrens, das die Partei wegen seiner umstrittenen Thesen zur Migrationspolitik gestartet hatte. Wesentlich schneller setzte die CDU dagegen den Parteiausschluss von Max Otte durch, der im vergangenen Jahr als AfD-Kandidat bei der Bundespräsidentenwahl angetreten war. Das Ausschlussverfahren gegen Otte ist nach CDU-Angaben abgeschlossen.