Polizistenmord: Haftbefehl gegen Mitangeklagten aufgehoben

Polizistenmord: Haftbefehl gegen Mitangeklagten aufgehoben

Kaiserslautern, Kusel (epd). Im Fall des zweifachen Polizistenmords im rheinland-pfälzischen Kusel ist der Haftbefehl gegen den 32-jährigen Mitangeklagten wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei aufgehoben worden. Es bestehe keine Fluchtgefahr und damit kein Haftgrund mehr, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Mittwoch mit. Dies habe das Landgericht Kaiserslautern als Beschwerdeinstanz auf Antrag der Verteidigung entschieden. Der Mann befinde sich nun auf freiem Fuß.

Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche bereits den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen aufgehoben. Alleiniger Mordverdächtiger ist seither ein 38 Jahre alter Mann. Dieser soll am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle bei Ulmet im Landkreis Kusel fünf tödliche Schüsse auf eine 24-jährige Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen abgefeuert haben.

Die Ermittler gehen davon aus, dass mit den Polizistenmorden Jagdwilderei vertuscht werden sollte. Die beiden Männer waren im saarländischen Sulzbach festgenommen worden und befanden sich seither in Untersuchungshaft.