Corona-Schutz: Mehr Normalität und Hotspots mit schärferen Regeln

Corona-Schutz: Mehr Normalität und Hotspots mit schärferen Regeln
Deutschland will mit dem Frühlingsanfang zu mehr Normalität in der Corona-Pandemie zurückkehren, muss aber handlungsfähig bleiben. Regional sollen deshalb die Länder künftig schärfere Vorschriften machen, wenn die Infektionszahlen steigen.

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Regelung der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum Herbst vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärten am Mittwoch in Berlin, man habe einen guten Kompromiss gefunden. Da die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen zum Frühlingsanfang weitgehend entfallen, sollen die Bundesländer künftig regional schärfere Corona-Maßnahmen anordnen können, wenn das wegen steigender Infektionszahlen nötig wird.

Voraussetzung ist Lauterbach zufolge, dass die Landesparlamente die Beschlüsse fassen. Sie müssen das Gebiet (Hotspot) bestimmen, in dem verschärfte Regelungen gelten. Maßgeblich sind hohe Infektionszahlen und eine mögliche Überlastung des Gesundheitswesens oder die Verbreitung einer neuen, gefährlichen Variante des Coronavirus. Ein Hotspot könne ein Stadtteil, eine Stadt, eine größere Region oder auch ein ganzes Bundesland sein, sagte Lauterbach. In dieser Region könnten dann Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden, eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte oder verschärfte Testpflichten.

Insgesamt sollen die derzeit bis zum 20. März geltenden Regeln Lauterbach zufolge übergangsweise noch bis längstes zum 2. April in Kraft bleiben, damit die Länder Zeit haben, die rechtlichen Grundlagen für Hotspot-Regelungen zu schaffen. Diese werden im Infektionsschutzgesetz verankert und Lauterbach zufolge bis zum 23. September befristet. Nach dem Sommer könnten dann Nachfolgeregelungen beschlossen werden, sagte Lauterbach.

Buschmann sagte, das Land kehre insgesamt weitgehend zur Normalität zurück, mit Ausnahme der Regeln für vulnerable Gruppen. Hinzu kämen nun die Hotspot-Regelungen für besondere Gefahrensituationen. Für sie gälten strenge Voraussetzungen und sie müssten durch die Landesparlamente demokratisch legitimiert sein. „So haben wir klare, rechtsstaatliche und durch starke Parlamentseinbindung demokratisch saubere Regelungen geschaffen“, sagte er. Die Ampel-Koalition sei damit auch dem Auftrag der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nachgekommen.

Bund und Länder hatten Mitte Februar beschlossen, die Corona-Beschränkungen bis zum 20. März schrittweise weitestgehend aufzuheben. Ausnahmen sind die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen und Schutzmaßnahmen wie Tests für besonders verletzliche Gruppen von Menschen, etwa in Krankenhäusern oder Heimen. Die von Lauterbach und Buschmann vorgestellten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen dafür sorgen, dass auch weiterhin schnell auf neue Entwicklungen reagiert werden kann. „Kurze Reaktionszeiten für staatliche Maßnahmen“ hatte auch der Corona-Expertenrat der Bundesregierung in seiner jüngsten Stellungnahme verlangt. Beschließen muss der Bundestag die Regelungen. Das Thema steht für die nächste Woche auf seiner Tagesordnung.