Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Ballstädt-Verfahren

Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Ballstädt-Verfahren

Karlsruhe, Erfurt (epd). Die juristische Aufarbeitung des brutalen Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt 2014 ist beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte laut Mitteilung vom Montag das Urteil des Erfurter Landgerichts vom 12. Juli 2021. Der Beschluss sei bereits am 15. Februar gefallen, teilte das Bundesgericht in Karlsruhe mit. Die auf die Revision dreier Angeklagter veranlasste Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, die Verurteilung auch dieser Angeklagten sei rechtskräftig. (Aktenzeichen 2 StR 554/21)

Über sieben Jahre nach den Ereignissen hatte das Landgericht Erfurt Bewährungsstrafen gegen die Täter verhängt. Sieben Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen von einem Jahr, zwei weitere Angeklagte von einem Jahr und zehn Monaten - alle ausgesetzt zur Bewährung. Dem Urteil waren auf Anregung der Staatsanwaltschaft Absprachen mit den Angeklagten vorausgegangen.

Es war bereits das zweite Mal, dass in der Sache ein Urteil am Landgericht fiel. Die erste Entscheidung aus dem Jahre 2017 hatte der BGH im Januar 2020 wegen Verfahrensfehlern kassiert. Gegen die Hauptangeklagten waren zunächst Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten verhängt worden.

Die im Zuge der Absprachen als zu milde erachteten Urteile für die offensichtlich zumindest zum Teil rechtsextremen Schläger waren bei den Vertretern der Nebenklage sowie der Zivilgesellschaft auf scharfe Kritik gestoßen. Der Erfurter Verein „Omas gegen Rechts“ sammelte innerhalb weniger Wochen 45.000 Unterschriften für eine Petition, die sich grundsätzlich gegen „Deals“ mit Neonazis richtete.