Städtetag: Offene Fragen bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Städtetag: Offene Fragen bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Berlin (epd). Der Deutsche Städtetag hat Zweifel an der Umsetzung der beschlossenen Impfpflicht für das Personal von Krankenhäusern und Pflegeheimen geäußert. Bund und Länder müssten „umgehend die vielen offenen Fragen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht“ klären, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). Die Ausgestaltung des Gesetzes drohe „für ziemliches Durcheinander“ zu sorgen.

„Wir wissen zum Beispiel nicht, für wen die Impfpflicht genau gelten soll und welche Ausnahmen ausgesprochen werden können“, sagte der Oberbürgermeister von Münster (CDU). Außerdem könnten es die Gesundheitsämter nicht leisten, nach dem Stichtag am 15. März noch zusätzlich viele Tausende Verfahren wegen nicht nachgewiesener Impfungen zu verfolgen. Die Folge sei Unklarheit in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen, ob das Personal noch einsetzbar sei.

Nach der vom Bundestag am 10. Dezember beschlossenen Reform des Infektionsschutzgesetzes gilt ab 16. März eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.