Selbsthilfe-Verband fordert nach Triage-Urteil beratende Gremien

Selbsthilfe-Verband fordert nach Triage-Urteil beratende Gremien

Düsseldorf (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber verpflichtet, im Fall medizinischer Triage Menschen mit einer Behinderung besonders zu schützen. Es reiche aber nicht aus, nun einfach Orientierungshilfen von medizinischen Fachgesellschaften in ein Triage-Gesetz zu überführen, erklärte Bundesgeschäftsführer Martin Danner am Mittwoch in Düsseldorf: „Wir brauchen klare Regelungen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht alleine über Leben und Tod entscheiden, sondern dass Gremien zur Sicherstellung rechtlicher und ethischer Expertise eingebunden werden.“ Menschliches Leben mit und ohne Behinderung sei gleich viel wert.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass Menschen mit Behinderung bei einer Knappheit an Betten und Personal auf Intensivstationen besonders geschützt werden müssen. Es beauftragte den Gesetzgeber, „unverzüglich“ Vorkehrungen für eine sogenannte Triage zu treffen, damit Menschen mit einer Behinderung bei einer Auswahl von Patienten nicht benachteiligt werden (AZ: 1 BvR 1541/20).

Anlass des Rechtsstreits waren die zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 veröffentlichten „klinisch-ethischen Empfehlungen“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi). Neun Beschwerdeführer mit einer Behinderung hatten vor Gericht gerügt, dass die Divi-Empfehlungen sie diskriminierten. Der Staat müsse zu ihrem Schutz rechtliche Vorgaben machen, wie eine Patientenauswahl, die sogenannte Triage, bei zu knappen Klinikressourcen erfolgen soll.