NRW-Landtag beschließt neues Versammlungsgesetz

NRW-Landtag beschließt neues Versammlungsgesetz

Düsseldorf (epd). Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und FDP hat der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch den Entwurf der Landesregierung zum neuen Versammlungsgesetz angenommen. Abgelehnt wurde der Entwurf, den die SPD zur Regelung von Demonstrationen und Kundgebungen eingebracht hatte.

Am Ende der zweiten Lesung sagte Innenminister Herbert Reul (CDU), das Gesetz sei zeitgemäß und bürgerfreundlich. Es diene dazu, „die Versammlungsfreiheit und die Polizeiarbeit optimal auszutarieren“. Die Landesregierung sei auf Kritik eingegangen und habe Passagen konkretisiert. Jetzt sei beispielsweise bezüglich Uniformierungen klargestellt, dass einheitlich gekleidete „Stahlkocher im Arbeitsanzug und Fußballfans“ bei ihren Demonstrationen nichts befürchten müssten. Der Gesetzestext sei verfassungsrechtlich überprüft und bestätigt worden.

„Alle strittigen Punkte haben wir überarbeitet und alle Besorgnisse ausgeräumt“, stellte auch Christos Katzidis (CDU) fest. Die Versammlungsfreiheit und der staatliche Schutzauftrag stünden künftig in einem ausgewogenen Verhältnis. Marc Lürbke (FDP) verteidigte das Gesetzeswerk ebenfalls. Es stärke die Bürgerrechte und schütze Versammlungen.

Kritik hingegen kam von der SPD: Der Gesetzentwurf erwecke den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen wolle, sagte hingegen Hartmut Ganzke von der SPD. Er wiederholte den Vorwurf, Verstöße gegen das Versammlungsrecht, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten seien, würden in NRW künftig strafrechtlich geahndet. Für den von der SPD eingebrachten Gesetzentwurf stimmte allein die Fraktion.

Die Änderungen und Klarstellungen seien anzuerkennen, sagte Verena Schäffer von der Grünen-Fraktion. Dennoch lehne ihre Fraktion den Entwurf ab, weil er den Anschein erwecke, in jeder Versammlung werde eine Gefahr gesehen.

Auch die Linken in NRW hatten kritisiert, dass es laut Gesetz illegal bleibe, zum Beispiel eine Nazi-Kundgebung mit Protest dagegen auch nur zu behindern. Wann genau aber die Schwelle zu dieser illegalen Behinderung überschritten werde, werde im Gesetz nicht festgelegt.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten!“ mit rund 180 Mitgliedsorganisationen, das seit rund einem Jahr gegen das Gesetzesvorhaben protestiert und mehrfach zu Demonstrationen aufgerufen hatte, kündigte auch im kommenden Jahr weiteren Widerstand „mit allen demokratischen Mitteln“ an. Vieles in dem Gesetz widerspreche der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. NRW habe jetzt „das autoritärste und undemokratischste Versammlungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland“.