Niedersachsen ordnet "Weihnachtsruhe" mit Schließung von Diskos an

Niedersachsen ordnet "Weihnachtsruhe" mit Schließung von Diskos an

Hannover (epd). Als erstes und bisher einziges Bundesland ordnet Niedersachsen zum Schutz vor Corona eine „Weihnachtsruhe“ an. In der Zeit vom 24. Dezember bis zum 2. Januar sollen unter anderem Diskotheken geschlossen bleiben, kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitag in Hannover an. Tanzveranstaltungen werden verboten. Partys und Feten in der Silvesternacht sollen auf 25 geimpfte Teilnehmende begrenzt werden anstelle von 50.

Weil begründete dies mit der beginnenden Ausbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Virus. „Ich bin außerordentlich besorgt über das, was Anfang des Jahres auf uns zukommen kann“, sagte der Ministerpräsident. Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sei eine Zeit intensiver sozialer Kontakte. Gerade bei Tanzveranstaltungen kämen sich die Menschen besonders nahe. „Wenn wir Pech haben, feiert das Virus mit.“

Deshalb werde in dem genannten Zeitraum in Niedersachsen die Warnstufe 3 mit verschärften Kontaktbeschränkungen gelten - zuzüglich einzelner Sonderregelungen. „Wir dürfen nicht mit einem noch größeren Problem aus dieser Zeit herauskommen als wir hineingehen“, betonte Weil. Besuche im Restaurant oder im Fitnesstudio sollen mit den entsprechenden Beschränkungen aber weiterhin möglich sein. Auch Weihnachtsgottesdienste können stattfinden.

Die „Weihnachtsruhe“ wird bereits in der neuen Corona-Verordnung verankert, die von diesem Sonntag (12. Dezember) an gelten soll. Sie gelte unabhängig der sonst üblichen Indikatoren für die Warnstufen, erläuterte Weil. Die neue Verordnung sieht ansonsten unter anderem eine 2G-Regelung für den Einzelhandel vor. Damit haben in der Regel nur Geimpfte oder Genesene Zutritt zu den Geschäften. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken.