Hilfsfonds für Opfer schwerer Gewalttaten bereitgestellt

Hilfsfonds für Opfer schwerer Gewalttaten bereitgestellt

Wiesbaden (epd). Der vom Hessischen Landtag beschlossene Fonds zur finanziellen Hilfe für Opfer von Gewalttaten steht ab sofort bereit. Der von den Abgeordneten gewählte Beirat, der über die Vergabe der Gelder zu befinden hat, beschloss am Dienstag die Richtlinien zur Vergabe der Mittel und ist damit arbeitsfähig, wie das Landesparlament in Wiesbaden mitteilte. Insgesamt stehen pro Haushaltsjahr zwei Millionen Euro für die Opfer schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung sowie von Terroranschlägen zur Verfügung.

Der Landtag hatte den Fonds im Sommer parteiübergreifend beschlossen. Er soll Opfern von Gewalttaten wie dem rassistisch motivierten Anschlag mit neun Toten von Hanau oder der Amokfahrt am Rosenmontag in Volkmarsen und ihren Angehörigen unbürokratische Hilfe leisten.

Die Zuwendung wird nach den jetzt beschlossenen Richtlinien als einmalige Unterstützung gewährt. Die Höhe der Summe umfasst in der Regel 10.000 Euro, kann bei schweren Körper- und Gesundheitsschäden mit langfristigen oder dauerhaften Folgen aber bis auf 30.000 Euro erhöht werden. In besonderen Härtefällen, „insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten mit besonderer Tragweite oder gesellschaftsverachtender Inhumanität“ kann eine Zuwendung an die Angehörigen der Opfer in Höhe von bis zu 100.000 Euro bewilligt werden.