Staatsrechtler: Corona-Impfpflicht wäre angemessen

Staatsrechtler: Corona-Impfpflicht wäre angemessen

Essen (epd). Der Staatsrechtler Stefan Huster hält eine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus für verhältnismäßig. „Wir haben lange genug über die Notwendigkeit einer Corona-Impfung diskutiert, doch die Impfquote steigt kaum an“, sagte der Bochumer Professor für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie der Essener „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). „Gutes Zureden hilft nicht mehr.“

„Die Infektionszahlen steigen, Intensivstationen laufen über, Operationen werden abgesagt, zugleich steht genügend Impfstoff zur Verfügung“, argumentierte der Jurist der Ruhr-Universität Bochum. „Wie lange will sich die Politik die Situation noch ansehen?“

Zugleich betonte Huster, dass eine Impfpflicht kein Impfzwang sei, denn niemand würde von der Polizei abgeholt. Es müsse aber strikte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geben, was sich über das Infektionsschutzgesetz regeln lasse, sagte Huster. Ungeimpfte sollten vorübergehend nur noch für lebensnotwendige Besorgungen am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen.

Es könne zwar sein, dass eine solche Regelung Widerstand auslöse, doch dies sei eine Frage der politischen Abwägung, erklärte der Jurist. Für manche Impfskeptiker könne dies ein letzter Anstoß sein, sich immunisieren zu lassen.