Verfassungsrechtler schließt Wahlwiederholungen in Berlin nicht aus

Verfassungsrechtler schließt Wahlwiederholungen in Berlin nicht aus

Berlin (epd). Nach dem Chaos bei den Bundestags- und Abgeordnetenhauswahlen am 26. September in Berlin hält der Berliner Verfassungsrechtler Christian Waldhoff Wiederholungen der Bundestagswahlen in einigen der Wahlkreise und eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl für möglich. Wenn der Bundeswahlleiter als oberster Organisator der Bundestagswahl selbst Einspruch einlegt, dann sei das ganz außergewöhnlich, sagte der Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am Samstag im RBB-Inforadio.

Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte am Freitag Einspruch gegen die Ergebnisse in sechs Wahlkreisen der Hauptstadt eingelegt. Von der Berliner Landeswahlleitung forderte er einen Prüfbericht für die Wahlkreise Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg an.

Der Vorgang sei eine „Ohrfeige für die Berliner Wahlorganisation“, sagte Verfassungsrechtler Waldhoff. Denkbar sei, dass es zu Nachwahlen und einem anderen Ergebnis kommt.

Da es auch bei der am selben Tag stattgefundenen Abgeordnetenhauswahl in 200 Wahllokalen zu schwerwiegenden Pannen gekommen sei, rechnet Waldhoff auch hier mit Nachwahlen zumindest in jenen Wahlbezirken, in denen es zu besonders vielen Unregelmäßigkeiten kam, sagte er am Freitagabend in der RBB-„Abendschau“.