Verfassungsrechtler für Länder-Notstandsklausel bei Infektionsschutz

Verfassungsrechtler für Länder-Notstandsklausel bei Infektionsschutz

Berlin (epd). Der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hat sich in der Debatte um eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes dafür ausgesprochen, den einzelnen Ländern weiterhin besondere Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu gestatten. Deshalb sollte der entsprechende Paragraf im Infektionsschutzgesetz, der es momentan den Ländern ermöglicht, anstelle des Bundestages „für ihr Gebiet eine Art Notstandslage aufzurufen“, beibehalten werden, sagte Heinig dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ (Montag).

Dann könnten immer noch einzelne Maßnahmen wie etwa Ausgangssperren vom Bundesgesetzgeber gestrichen werden. „Aber auf die Möglichkeit, dass die Länder Kontaktbeschränkungen auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses verhängen, sollten wir nicht verzichten“, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Institutes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Weiter äußerte Heinig sein Unverständnis darüber, dass „eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen tabu ist“. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar: „Dann brauchen aber die Länder wenigstens mehr Einschränkungsmöglichkeiten, als die neue Regierungsmehrheit sie momentan vorsieht.“ Bei Kontaktbeschränkungen nur auf Freiwilligkeit zu setzen, halte er für unglücklich, sagte Heinig.

Die möglichen Ampel-Koalitionäre, SPD, Grüne und FDP, wollen die epidemische Notlage am 25. November auslaufen lassen und die Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen ändern. Dazu muss der Bundestag Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschließen.