Urteil im Betrugsverfahren gegen Pastor verzögert sich wohl

Urteil im Betrugsverfahren gegen Pastor verzögert sich wohl

Hildesheim (epd). Das Urteil im Betrugsprozess gegen einen suspendierten Pastor vor dem Landgericht Hildesheim verzögert sich. Der Verhandlungstermin am 16. November könne wegen eines Krankheitsfalls in der zuständigen Strafkammer nicht stattfinden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Plädoyers könntenvoraussichtlich erst am 30. November vorgetragen werden. Die ursprünglich erwartete Urteilsverkündung verschiebe sich damit wahrscheinlich in die ersten Dezemberwochen. (AZ: 20 KLs 12 Js 18186/17)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem evangelischen Pastor vor, dem Kirchenamt in Hildesheim fingierte Quittungen und selbstgefertigte Rechnungen vorgelegt zu haben, um sich dann das Geld erstatten zu lassen. Ihm wird gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung in 163 Fällen zur Last gelegt. Laut Anklageschrift beläuft sich der Schaden auf mehr als 52.000 Euro. Rund 10.000 Euro soll der Theologe bereits zurückgezahlt haben. Im Verfahren hatte der 62-Jährige ausgesagt, dass er sich nicht habe bereichern wollen, sondern mit dem Geld unter anderem die Behandlung einer Krebserkrankung gezahlt habe. Er war zu dieser Zeit Pastor in Eime bei Hildesheim.

Laut Gericht kommt auch eine Verurteilung wegen nur 45 Taten in Betracht. Dies wäre der Fall, wenn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt würde, dass der Angeklagte einmal monatlich mehrere Rechnungen gebündelt und diese nicht jeweils einzeln eingereicht hätte, wie es der Anklagevorwurf noch vorsah.

Darüber hinaus habe das Gericht beim jüngsten Verhandlungstermin zugesichert, dass der Angeklagte im Falle der Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und sechs Monaten, jedoch höchstens zwei Jahren zu erwarten habe. Die Vollstreckung dieser Strafe würde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte, sein Verteidiger sowie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hätten zuvor einem entsprechenden Vorschlag des Gerichts zugestimmt.

Für gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde nach Auskunft der hannoverschen Landeskirche für den Pastor automatisch zu einem Ausscheiden aus dem Dienst mit Verlust der Pensionsansprüche führen.