Betrugsverfahren gegen Pastor: Gericht schließt Beweisaufnahme

Betrugsverfahren gegen Pastor: Gericht schließt Beweisaufnahme

Hildesheim (epd). Im Prozess wegen Betrugs und Urkundenfälschung gegen einen suspendierten evangelischen Pastor hat das Landgericht Hildesheim am Dienstag die Beweisaufnahme geschlossen. Beim nächsten Verhandlungstermin am 16. November sollten nun die Plädoyers folgen, sagte Gerichtssprecher Steffen Kumme am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Am 30. November werde voraussichtlich das Urteil verkündet (Az.: 20 KLs 12 Js 18186/17).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-jährigen Pastor vor, dem Kirchenamt in Hildesheim fingierte Quittungen und selbst gefertigte Rechnungen vorgelegt zu haben, um sich dann das Geld erstatten zu lassen. Ihm wird gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung in 163 Fällen zur Last gelegt. Laut Anklageschrift beläuft sich der Schaden auf mehr als 52.000 Euro. Rund die Hälfte des Betrags soll der Theologe bereits zurückgezahlt haben.

Zum Abschluss der Beweisaufnahme wurden noch Urkunden und Schriftstücke verlesen. In dem Verfahren hatte der Pastor ausgesagt, er habe sich nicht bereichern wollen, sondern mit dem Geld unter anderem die Behandlung einer Krebserkrankung gezahlt. Er war zu dieser Zeit Pastor in Eime bei Hildesheim.

Nach Gerichtsangaben kommt auch eine Verurteilung nur wegen 45 Taten in Betracht. Dies wäre der Fall, wenn die Kammer in ihrem Urteil zu dem Ergebnis käme, dass der Angeklagte einmal monatlich mehrere Rechnungen gebündelt und diese nicht jeweils einzeln eingereicht hätte, wie es der Anklagevorwurf noch vorsah.

Das Gericht hatte zugesichert, dass der Angeklagte im Falle der Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und sechs Monaten, jedoch höchstens zwei Jahren zu erwarten habe. Die Vollstreckung dieser Strafe würde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte, sein Verteidiger sowie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatten zuvor einem entsprechenden Vorschlag der Kammer zugestimmt. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde nach Auskunft der hannoverschen Landeskirche für den Pastor automatisch zu einem Ausscheiden aus dem Dienst mit Verlust der Pensionsansprüche führen.