Jeder fünfte Beschäftigte hält Ruhezeiten nicht ein

Jeder fünfte Beschäftigte hält Ruhezeiten nicht ein
Laut Arbeitszeitgesetz müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Doch 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeit unterschreiten laut einer Umfrage des Bundes die Zeit monatlich mehr als einmal.

Düsseldorf (epd). Gut ein Fünftel der Beschäftigten in Deutschland kann mindestens einmal im Monat die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen nicht einhalten. Bei Arbeitszeitbefragungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) in den Jahren 2017 und 2019 gaben jeweils 18 Prozent von 10.000 Befragten an, dass sie mindestens einmal pro Monat mit verkürzten Ruhezeiten arbeiten, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Fersch hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Unter den Vollzeitbeschäftigten seien es in beiden Jahren je 20 Prozent gewesen. Zuerst hatte in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Freitag) darüber berichtet.

Aus dem aktuellen Stressreport der Bundesanstalt geht laut Linke zudem hervor, dass bestimmte Berufsgruppen besonders stark von verkürzten Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen betroffen sind. Demnach sind Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit 39 Prozent fast doppelt so häufig betroffen wie der Durchschnitt aller Beschäftigtengruppen. Auch in der Gastronomie, sozialen Dienstleistungen und Sicherheitsberufen müssten mit 33 und 32 Prozent etwa ein Drittel aller Beschäftigten die gesetzlichen Ruhezeiten mindestens einmal pro Monat unterschreiten.

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Eine Verkürzung dieser Ruhezeiten könne sich „negativ auf den Schlaf, krankheitsbedingte Fehlzeiten und das Unfallrisiko auswirken“, heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums.