Frau wegen Mordes an ihren Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt

Frau wegen Mordes an ihren Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt
Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen - nun wurde eine 28 Jahre alte Frau aus Solingen wegen des Mordes an ihren fünf Kindern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Motiv für die Tat war offenbar die Trennung von ihrem Ehemann.

Solingen (epd). Eine 28 Jahre alte Frau aus Solingen ist wegen des Mordes an fünf ihrer sechs Kinder zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Wuppertal sprach die Angeklagte am Donnerstag schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung der Frau nach 15 Jahren ausschließt (AZ.: 25 Ks 3/21).

Die Angeklagte hatte nach Ansicht des Gerichts am 3. September 2020 ihre ein bis acht Jahre alten Kinder - drei Mädchen und zwei Jungen - zu Hause während der Frühstückzeit mit einem Medikamentenmix betäubt und dann nacheinander in einer mit Wasser gefüllten Badewanne ertränkt. Ein damals elfjähriger Sohn der Frau überlebte, weil er sich zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Wohnung der Familie befunden hatte.

Die Frau hatte in dem Mitte Juni gestarteten Indizienprozess geschwiegen und keine Angaben zu der Tat gemacht. Das Gericht geht davon aus, dass die Kinder sterben mussten, weil die Angeklagte die Trennung von ihrem damaligen Ehemann nicht verkraftet hatte. Die Kränkung und Demütigung sowie die Erschütterung des eigenen Lebenskonzeptes hätten sie zu der Tat veranlasst. So hatte die Frau in einem Online-Chat an ihren Mann angekündigt, sich und die Kinder zu töten.

Die Angeklagte hatte die Tat in einer Vernehmung zunächst bestritten und erklärt, dass ein Unbekannter in ihre Wohnung eingedrungen sei und die Kinder getötet habe. Nach Ansicht des Gerichts war das aber eine Schutzbehauptung. Die Kammer sei aufgrund „des objektiven Spurenbildes am Tatort“, dem Chatverkehr der Angeklagten am Tattag mit ihrer Mutter und ihrem damaligen Ehemann sowie weiterer Indizien zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte ihre Kinder heimtückisch getötet habe und ein Neben- oder Dritttäter „sicher ausgeschlossen“ werden könne. Die Angaben zu einem „fremden Täter“, die die Frau gegenüber im Prozess angehörten Zeugen gemacht habe, seien widersprüchlich und lebensfremd, betonte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter.

Da zudem keine Anhaltspunkte für eine krankhafte Auffälligkeit vorgelegen hätten, die sich auf die Schuldfähigkeit der Angeklagten hätte auswirken können, verhängte die Strafkammer die Höchststrafe. Narzisstische Persönlichkeitszüge der Angeklagten seien zwar vorhanden, würden aber die Schwere einer Persönlichkeitsstörung nicht erreichen, hieß es.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.