Sachsenhausen-Prozess gegen früheren KZ-Wachmann wird fortgesetzt

Sachsenhausen-Prozess gegen früheren KZ-Wachmann wird fortgesetzt

Brandenburg an der Havel (epd). Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des Kozentrationslagers Sachsenhausen hat der fünfte Verhandlungstag begonnen. Für Donnerstag war ein Überlebender des Konzentrationslagers als Zeuge geladen. Der 92-jährige Israeli Emil Farkas wurde von mehreren Angehörigen zu der Gerichtsverhandlung begleitet. Farkas sei im sogenannten Schuhläuferkommando von Sachsenhausen großem Leid und großen Qualen ausgesetzt gewesen, sagte sein Anwalt Thomas Walther. Mit seiner Aussage wolle er auch ein Zeichen setzen und deutlich machen: „Wir Überlebenden sind hier und wollen Zeugnis ablegen.“

Dem 100-jährigen Angeklagten Josef S. wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.518 Fällen vorgeworfen. (AZ: 11 Ks 4/21) Am Freitag sollen der psychiatrische Sachverständige, der den Angeklagten mit Blick auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht hat, und ein Nebenkläger aus Frankreich, Nachkomme eines Häftlings, als Zeugen angehört werden.

Den Ermittlungen zufolge hat Josef S. in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet. Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen.

Der Angeklagte hatte sich bei seiner Vernehmung am zweiten Prozesstag für unschuldig erklärt. In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte er sich zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und der Zeit in der DDR geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.