Innensenator fordert Fortführung von Modellprojekt für IS-Rückkehrer

Innensenator fordert Fortführung von Modellprojekt für IS-Rückkehrer

Berlin (epd). Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) fordert vom Bund die weitere Finanzierung der sogenannten Rückkehrkoordination für IS-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer. Das 2019 in Berlin und weiteren sechs Bundesländern gestartete Modellprojekt laufe Ende des Jahres aus, sagte Geisel am Dienstag in Berlin. Finanziert wurde es bislang zu 100 Prozent über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Rückkehrkoordination kümmert sich laut Geisel um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in IS-Kriegsgebiete ausgereist sind und wieder zurückkehren. Sie werden von einem Netzwerk aus Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen betreut und beraten mit dem Ziel ihrer Deradikalisierung. Darunter sind verschiedene Senatsverwaltungen, der Verfassungsschutz, die Bundesanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft, Jugendämter, Kindernotdienst, das Deradikalisierungsprojekt Violence Prevention Network (VPN) sowie der Verein Grüner Vogel. Ausgegangen wird laut Geisel dabei von Zeiträumen von zehn bis 15 Jahren.

Im Entwurf des Bundeshaushaltes 2022/2023 sei dafür kein weiteres Geld eingestellt worden, kritisierte der Innensenator. Berlin werde das Projekt zwar auf jeden Fall fortführen. Aber die Deradikalisierung von Dschihadisten sei nicht nur eine Länderaufgabe sondern müsse bundesweit koordiniert werden. An Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) appellierte Geisel, dafür die Finanzierung zu sichern. „Rückkehrkoordination ist aktive Sicherheitspolitik“, betonte Geisel.

Nach seinen Angaben sind bundesweit 1.070 deutsche Staatsbürger in den vergangenen Jahren in die IS-Gebiete nach Syrien oder den Irak ausgereist, davon 135 aus Berlin. 20 der aus Berlin stammenden IS-Sympathisanten seien vermutlich mittlerweile tot. Etwa 70 der Ausgereisten sind nach Berlin zurückgekehrt, davon 20 Prozent Frauen. Seit Beginn des Modellprojekts wurde eine mittlere zweistellige Zahl an Personen, inklusive Kinder, von der Rückkehrkoordination bearbeitet, wie es hieß.

Die Rückkehrerinnen und Rückkehrer seien dabei keine homogene Gruppe, betonte Geisel. Wer in Syrien oder im Irak Straftaten und Verbrechen begangen haben, müsse nach der Rückkehr mit der vollen Härte des Rechtsstaates rechnen.

Eine große Herausforderung seien aber die vor Ort geborenen Kinder oder Minderjährige, die Gewalt und Missbrauch erfahren haben, und deren Mütter. „Wir betrachten die Kinder nicht als Täter“, sagte Geisel. Sie wieder an ein normales Leben zu gewöhnen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.