Berlin (epd). Die seit Monaten angekündigte Entwurf für ein Lieferkettengesetz verzögert sich weiter. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach am Mittwoch von nicht einfachen Verhandlungen zwischen den Ministerien. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte, die Abstimmungen seien "in der Endphase". Vor allem das Wirtschaftsministerium hat Einwände gegen die bisherigen Pläne. Ein Lieferkettengesetz müsse für die Unternehmen auch umsetzbar sein, sagte eine Sprecherin. Wirtschaftsverbände haben insbesondere Kritik an den Plänen, dass deutsche Firmen für ausbeuterische Praktiken ihrer ausländischen Geschäftspartner haftbar gemacht werden könnten. Eckpunkte für das Gesetz sind schon seit Jahresbeginn angekündigt und sollten bis spätestens Ende August im Kabinett sein.
Das Regelwerk soll dafür sorgen, dass deutsche Unternehmen ihre Lieferketten offenlegen und Zulieferer überprüfen. Es hätte gegebenenfalls bei Verstößen auch rechtliche Konsequenzen. Betroffen wären nach den bisherigen Plänen rund 7.000 große Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten. Mittlere Unternehmen - die zwischen 250 bis 499 Beschäftigte haben - wären von dem Gesetz also nicht betroffen.
Müller betonte, ein Lieferkettengesetz sei Teil des Prozesses, "die Globalisierung gerechter aufzustellen". Er verwies auf das vor einem Jahr eingeführte staatliche Gütesiegel "Grüner Knopf", welches Bekleidung und andere Textilien auszeichnet, die unter bestimmten menschen- und arbeitsrechtlichen Standards hergestellt wurden. Das Siegel zeige: "Es geht. Selbst kleine Start-ups schaffen das." Dabei sei die Textilbranche eine der schwierigsten, was die Lieferkette angehe.
Heil pochte ebenfalls auf ein "wirksames Lieferkettengesetz", zeigte sich aber zugleich kompromissbereit. Zentral sei aus seiner Sicht, dass die Verletzung von Menschenrechten durch Unternehmen zivilrechtliche Konsequenzen habe. Außerdem dürfe das Gesetz nicht nur für wenige Unternehmen gelten. Im Hinblick auf noch in dieser Woche geplante Gespräche mit dem Entwicklungs- und Wirtschaftsministerium äußerte er sich vorsichtig optimistisch. Man sei noch nie so nah an einem solchen Gesetz gewesen.
Das Lieferkettengesetz geht auf den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) zurück, der schon 2016 beschlossen wurde und auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht. Dieser sieht vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen "weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen" geprüft werden. Seit dem vergangenen Sommer liefen dafür Umfragen zur Selbsteinschätzung deutscher Unternehmen. Nach den Ergebnissen erfüllten noch nicht einmal ein Fünftel der Unternehmen die menschenrechtlichen Anforderungen.
Blaupause für ein Gesetz ist der "Grüne Knopf". Mit dem Siegel werden Textilien von Unternehmen ausgezeichnet, die 46 ökologische und soziale Kriterien einhalten und die Lieferketten offenlegen. Auch Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband werden das Zertifikat künftig nutzen: Müller und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sowie Caritas-Generalsekretär Hans Jörg Millies unterzeichneten dafür eine Vereinbarung. Die kirchlichen Organisationen benötigen gemeinsam allein für 2,2 Millionen Betten und Plätze in 56.000 Einrichtungen große Mengen Bettwäsche.