Impflicht: Evangelischer Kita-Verband warnt vor mehr Bürokratie

Impfpflicht
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Werden Kinder ab dem 1. März neu in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen, müssen sie einen Impfnachweis erbringen.
Impflicht: Evangelischer Kita-Verband warnt vor mehr Bürokratie
Der Evangelische Kita-Verband Bayern warnt zum Start der Masern-Impflicht vor einem Mehraufwand für die Kindertagesstätten. Denn nach derzeitigem Stand müssten die Kitas selbst den Impfschutz überprüfen, dokumentieren und nicht-geimpfte Kinder an die Gesundheitsämter melden. Das habe erhebliche administrative und finanzielle Folgen für die Kitas, teilte Dirk Rumpff, Vorstand für Recht und Finanzen des Evangelischen Kita-Verbandes Bayern (evKITA), am Freitag in Nürnberg mit.

Das Bundesgesundheitsministerium schätze den bundesweiten Erfüllungsaufwand bei Kindertageseinrichtungen auf rund 3,4 Millionen Euro für die Jahre 2020/21. "Wenn ich pro Kind für die Beratung der Eltern und die Prüfung des Masernschutzes nur zehn Minuten ansetze, so ist für dieses Jahr mit Kosten in Höhe von 600.000 Euro zu rechnen, die alleine auf die evangelischen Einrichtungen in Bayern zukommen", sagte Rumpff weiter.

Die Hauptverantwortung dieser "hoheitlichen Gesundheitsaufgabe" sollte nicht bei den Kitas liegen. Im Gesetz stehe, dass die Länder den Gesetzesvollzug auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst übertragen könnten. Rumpff hoffe deshalb, dass der Freistaat die Prüfpflicht noch an die zuständigen Gesundheitsämter übergebe. Ansonsten würde durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand wichtige Betreuungskapazität für die Kinder verloren gehen. Insgesamt gibt es in Bayern 1.450 evangelische Kitas mit rund 92.000 Plätzen.

Werden Kinder ab dem 1. März neu in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen, müssen sie einen Impfnachweis erbringen. Werden sie bereits in einer Einrichtung betreut, verlängert sich die Frist bis 31. Juli 2021. Die gleiche Regelung gilt für Beschäftigte in Kitas und Schulen sowie in medizinischen Einrichtungen. Wird kein Impfnachweis erbracht, kann ein Kind nicht in der Einrichtung betreut werden. Bei schulpflichtigen Kindern muss das Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Im schlimmsten Fall müssen Eltern ein Bußgeld zahlen.