Kritik an Kreuz-Pflicht in Bayern

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Partei Bündnis 90/Grünen
Foto: Christophe Gateau/dpa/Christophe Gateau
Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Partei Bündnis 90/Grünen, war von 2009 bis 2013 Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Kritik an Kreuz-Pflicht in Bayern
In der Debatte um die Kreuz-Pflicht in bayerischen Behörden sieht die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt das christliche Symbol "durch plumpes Wahlkampfgetöse von Markus Söder missbraucht".

Göring-Eckardt, die von 2009 bis 2013 Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) war, sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag): "Das Kreuz ist keine heimelige Wand-Deko. Es ist das wichtigste christliche Zeichen, es steht für das Leiden Jesu Christi und die Erlösung."

Das Vorgehen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sei beschämend für Christen und eine Ausgrenzung für Muslime, Juden, Säkulare und Andersgläubige, erklärte Göring-Eckhardt. Auch das Bistum Essen wirft Söder eine Zweckentfremdung des Kreuzes vor. "Auf den ersten Blick ist es sicher erfreulich, wenn das Kreuz als Symbol des Christentums so öffentlich wertgeschätzt wird", sagte ein Bistumssprecher der "Rheinischen Post" (Online). "Allerdings nur, wenn dieser Schritt nicht primär politisch motiviert ist. Vor diesem Hintergrund löst die Initiative des bayerischen Ministerpräsidenten Unbehagen aus."

Das Bistum Essen verwies darauf, dass Söder erklärt hatte, er sehe das Kreuz nicht als Zeichen einer Religion, sondern als "sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland". Der Sprecher betonte, diese Einschätzung entspreche nicht dem Verständnis des Ruhrbistums. Für Christen sei das Kreuz das Symbol der Hoffnung für alle Menschen, dass das Leben nicht mit dem Tod zu Ende sei. "Es ist jenen recht zu geben, die den Verdacht hegen, dass das Kreuz in Bayern zweckentfremdet und gewissermaßen instrumentalisiert wird."

Das bayerische Kabinett hatte am Dienstag die allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats geändert. Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat soll ab dem 1. Juni als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz angebracht werden.