Forderung nach mehr Mitbestimmung in der evangelischen Kirche

Die Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie verlangen mehr Rechte für die Vertreter der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen.
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Die Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie verlangen mehr Rechte für die Vertreter der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen.
Forderung nach mehr Mitbestimmung in der evangelischen Kirche
Die Mitarbeitervertretungen (MAV) der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie verlangen mehr Rechte für die Vertreter der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen.

Dazu haben sie eine Unterschriftenaktion gestartet, wie ein Sprecher am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Ziel der Kampagne ist es, das kirchliche Mitarbeitervertretungsgesetz an das Betriebsverfassungsgesetz anzupassen, das die Rechte der Betriebsräte regelt. Die Unterschriften sollen auf der nächsten Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Herbst 2018 übergeben werden.

"Das Mitarbeitervertretungsgesetz bleibt in etlichen Punkten hinter dem Betriebsverfassungsgesetz zurück", kritisierte Lothar Germer, Vorsitzender der Mitarbeitervertretungen in Niedersachsen. So seien die MAVen, die bundesweit rund 690.000 Beschäftigte der evangelischen Kirche vertreten, kleiner als Betriebsräte und sie hätten weniger Freistellungen und Fortbildungsanspruch.

Kirchliche Angestellte, die nicht einer christlichen Kirche angehörten, dürfen nach dem MAV-Gesetz nicht für eine Mitarbeitervertretung kandidieren. "Diese Regelung ist im höchsten Maße ungerecht, inkonsequent und schließt in manchen Bereichen einen Großteil der Beschäftigten von der Wahl in die MAV aus", sagte Germer. Die MAVen fordern in ihrer Unterschriftenaktion, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen.

Außerdem soll nach ihrer Vorstellung ein neues Mitarbeitervertretungsgesetz den kirchlichen Betrieben verbindlich Einigungsstellen vorschreiben, wie dies im Betriebsverfassungsgesetz längst der Fall sei. Denn solange Einigungsstellen fehlten, könnten sich kirchliche Arbeitgeber Verhandlungen mit den MAVen, etwa über betriebliche Arbeitszeiten, leicht entziehen. In Unternehmen der Privatwirtschaft müssten sich Arbeitgeber solchen Verhandlungen hingegen stellen, da hier die Betriebsräte die Möglichkeit hätten, Einigungsstellen anzurufen, die im äußersten Fall eine verbindliche Regelung treffen. In kirchlichen Betrieben komme es oft "zu keinem Kompromiss, weil der Einigungsdruck einer Einigungsstelle fehlt", erklärt Germer.

Die evangelischen Arbeitnehmervertreter wollen für ein neues Mitarbeitervertretungsgesetz nicht nur in den Kirchenbetrieben Unterschriften sammeln, sondern auch auf öffentlichen Veranstaltungen und bei DGB-Gewerkschaften. Nach Germers Ansicht "geht es die ganze Gesellschaft an, wenn ein großer Arbeitgeber wie die Kirche seine Beschäftigten von der Teilhabe am betrieblichen Geschehen fernhält".