Böhmermann-Gedicht: Regierung gibt Auskunft zu interner Bewertung

 Jan Böhmermann
Foto: dpa/Oliver Berg
Jan Böhmermann
Böhmermann-Gedicht: Regierung gibt Auskunft zu interner Bewertung
Im Streit über die "Schmähkritik" des ZDF-Entertainers Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan mauert die Bundesregierung weiter: Auch nach einem Gerichtsurteil äußert sich das zuständige Auswärtige Amt nicht inhaltlich dazu, ob und warum es das Gedicht in einer regierungsinternen juristischen Bewertung für strafbar hielt.

In einer Auskunft an den Berliner "Tagesspiegel", die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, heißt es, in der "vorläufigen internen Einschätzung" werde auf die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit Bezug genommen. "Es wird darauf verwiesen, dass die Prüfung, ob die Grenzen dieser Grundrechte überschritten sind, den deutschen Gerichten obliegt, die eine entsprechende Prüfung vollziehen werden." Der "Tagesspiegel" hatte eine Auskunftsklage erhoben und drängt weiter auf vollständige Beantwortung seiner Fragen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Anfang Januar in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren das Auswärtige Amt dazu verpflichtet, der Presse Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung von Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" zu geben. Die ZDF-Ausstrahlung im "Neo Magazin Royale" Ende März vergangenen Jahres hatte zu diplomatischen Verwicklungen sowie straf- und zivilrechtlichen Schritten Erdogans geführt. Der türkische Präsident hatte die Strafverfolgung nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes verlangt, wozu die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft Mainz die nötige Ermächtigung erteilte.


Die Ermittlungen gegen Böhmermann sind inzwischen eingestellt. Der "Tagesspiegel" wollte mit seiner Auskunftsklage gegen das Auswärtige Amt Informationen darüber erhalten, aufgrund welcher rechtlichen Einschätzung die Bundesregierung dazu kam, die Ermittlungen zu ermöglichen. Böhmermann hatte dem "Tagesspiegel" zufolge dessen Klage unterstützt und ein eigenes Interesse an den Informationen angemeldet. In einer ersten Entscheidung in der Sache im August 2016 hatte das Verwaltungsgericht die "Tagesspiegel"-Klage noch zurückgewiesen, ihr in einem erneuten Verfahren dann aber stattgegeben. Das Auswärtige Amt hatte gegen diese Entscheidung ohne Erfolg Beschwerde eingelegt.