Burka-Verbot in den meisten Ländern kein Thema

Burka-Verbot in den meisten Ländern kein Thema
In der Diskussion um ein Verbot muslimischer Vollverschleierungen sehen bislang nur wenige Bundesländer einen Bedarf für eigene Regelungen. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter Staatskanzleien und Ministerien der Länder ergab, erwägen Bayern und Sachsen eigene Gesetze für ihre Zuständigkeitsbereiche. In Bayern befinde sich parallel zu den Plänen des Bundes ein Gesetzentwurf in der Abstimmung innerhalb der Staatsregierung, teilte ein Sprecher des CSU-geführten Innenministeriums in München mit.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte: "Grundsätzlich sollte ein Burka-Verbot alle Bereiche betreffen, wo es für unseren demokratischen Rechtsstaat notwendig ist, Gesicht zu zeigen, insbesondere dort, wo der Bürger auf Behörde trifft." Er verwies zudem auf Gerichte, Melde- und Standesämter, Kitas, Schulen und Hochschulen. Aus Bayern hieß es, ein Verbot solle vor allem Landes- und Kommunalbeamte sowie Personen in den Bereichen Sicherheit und Wahlen betreffen. Als konkretes Beispiel wurden Wahlvorstände genannt.

Die Bundesregierung hat ein Burka-Verbot für ausgewählte Bereiche angekündigt. Die Pläne sind derzeit in der Ressortabstimmung. Soweit bislang bekannt, geht es dabei vor allem um Bundesbeamte. Für viele Bereiche des öffentlichen Lebens, beispielsweise das staatliche Bildungswesen, wären aber die Länder zuständig. Ulbig sagte, dabei sei eine enge Abstimmung mit dem Bund notwendig.

Während Sachsen und Bayern die Pläne der Bundesregierung befürworteten, hieß es aus Hessens Staatskanzlei zurückhaltender, man werde prüfe, welche Regelungen als Ergänzung zum Bundesrecht zu treffen seien. Konkrete Pläne gebe es aber nicht.

Aus den meisten Ländern hieß es, ein Verbot der Burka oder des Nikab sei bislang noch kein Thema auf der Agenda der Landesregierungen gewesen, oder die Meinungsbildung sei hierzu noch nicht abgeschlossen. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sagte: "Bislang hat sich diese Frage im Alltagsleben in Brandenburg schlicht nicht gestellt." Er betonte aber auch, er werde nicht "für irgendeine Form der Vollverschleierung im öffentlichen Dienst Verständnis" äußern.

Neutralitätsgesetz gilt in Berlin

Berlin und Hamburg verwiesen auf bestehende Regeln, die das Untersagen der Vollverschleierung in bestimmten Bereichen bereits jetzt erlauben. In der Bundeshauptstadt gilt das Neutralitätsgesetz, das das Tragen von Kennzeichen einer Religion im öffentlichen Dienst verbietet. In Hamburg könne gestützt auf das allgemeine Weisungs- und Direktionsrecht Erziehern, Lehrern sowie in Bereichen mit Publikumsverkehr Tätigen das Tragen einer Burka untersagt werden, hieß es aus der Wissenschaftsbehörde.

Abgelehnt werden die Pläne für ein Burka-Verbot in Schleswig-Holstein. Innenminister Stefan Studt (SPD) unterstütze die entsprechenden Pläne des Bundes nicht, sagte ein Sprecher dem epd. In Sachsen-Anhalt sieht man zumindest keine Dringlichkeit in der Frage eines Burka-Verbots. Dieses soll im Zuge der Evaluation des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung beraten werden. "Dieser Prozess soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein", sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Magdeburg.