Maas: Schutz vor Diskriminierung aktueller denn je

Maas: Schutz vor Diskriminierung aktueller denn je
Seit zehn Jahren ist in Deutschland die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder einer Behinderung verboten. Verbesserungen hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor allem im Berufsleben gebracht.

Berlin (epd). Der Schutz vor Diskriminierung ist nach den Worten von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) "aktueller als uns lieb sein kann". Bei einem Festakt zum Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor zehn Jahren sagte Maas am Dienstag in Berlin, in einer zunehmend vielfältigeren Gesellschaft sichere nur die Gleichbehandlung aller Bürger den inneren Frieden. Das Gesetz habe dazu viel beigetragen und den Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeits- und im Zivilrecht verankert.

Festakt in Berlin

Für die Ausübung eines Berufs etwa, dürfe nicht entscheidend sein, woran jemand glaube, sagte Maas. Eine Muslimin mit Kopftuch habe aber in Deutschland ein vierfach höheres Risiko, auf eine Bewerbung eine Absage zu erhalten wie Bewerber mit gleicher Qualifikation, deren Religion nicht erkennbar sei.

Maas ging auch auf die Forderungen der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, nach Fristverlängerungen für Klagen und einem Verbandsklagerecht ein. Er sagte, man könne beim AGG noch besser werden, und machte deutlich, dass die SPD die Forderungen politisch unterstützt. Er stellte aber keine Novellierung in Aussicht. Zur Rehabilitierung der in der Bundesrepublik und DDR auf der Basis des alten Homosexuellen-Paragrafen verurteilten Männer will Maas hingegen im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen.

EU-Justizkommissarin sieht Vorreiterrolle Deutschlands

Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vera Jourová, bescheinigte der Bundesrepublik eine Vorreiterrolle in der Anti-Diskriminierungspolitik. Deutschland sei über die Mindestanforderungen der Europäischen Union hinausgegangen. Daran könnten sich andere Länder orientieren, sagte die EU-Kommissarin. Auf EU-Ebene steht die Verabschiedung einer Richtlinie noch aus, die das Antidiskriminierungsrecht über das Arbeitsrecht hinaus auch im Zivilrecht verankert.

Im deutschen Arbeitsrecht habe das Antidiskriminierungsrecht für Verbesserungen gesorgt, bilanzierte die Vorsitzende des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts, Anja Schlewing. Die Gleichbehandlung sei Teil des Arbeitsrechts geworden. Das Gesetz helfe nicht nur, Fälle von Benachteiligung vor Gericht zu bringen, sondern auch Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Verschwunden sei sie allerdings nicht.

Nach einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nahezu jede und jeder Dritte in den vergangenen zwei Jahren eine Diskriminierung erlebt. In einzelnen Gruppen liegen die Werte den Angaben zufolge höher. Behinderte gaben zu rund 40 Prozent an, benachteiligt worden zu sein, unter den Migranten war es jeder Zweite. Seit der Einrichtung der Stelle vor zehn Jahren haben sich 16.000 Bürger an das Beratungsteam gewandt.

Das Gleichbehandlungsgesetz war im August 2006 in Kraft getretenen. Es hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung sowie einer Behinderung oder wegen Alters zu beseitigen. Es wirkt sich vor allem im Arbeitsleben aus, aber beispielsweise auch im Mietrecht oder in der Freizeit. Anfang dieses Jahres sorgte für Schlagzeilen, dass Flüchtlingen und ausländisch aussehenden Deutschen in mehreren Städten der Einlass in Diskotheken verwehrt worden war.