Geiselgangster von Gladbeck wehrt sich weiter gegen Verfilmung

Geiselgangster von Gladbeck wehrt sich weiter gegen Verfilmung
Hans-Jürgen Rösner überfiel im Sommer 1988 mit seinem Komplizen eine Bank in Gladbeck. Bei der nervenaufreibenden Flucht kamen drei Menschen ums Leben. 28 Jahre später wehrt sich Rösner hartnäckig gegen eine ARD-Verfilmung.

Köln (epd). Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner kämpft weiter gegen eine ARD-Verfilmung der Ereignisse vor 28 Jahren. Er legte beim Oberlandesgericht Köln Beschwerde gegen die Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrags ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. (AZ: 15 W 42/16)

Das Landgericht Aachen hatte den Antrag Anfang Juni abgelehnt. Zur Begründung hieß es damals, dass die von Rösner angestrebte einstweilige Verfügung keine Erfolgsaussichten habe. Durch den Film würden zwar seine Persönlichkeitsrechte berührt, doch diese hätten hinter der Meinungs- und Rundfunkfreiheit zurückzustehen. Inzwischen hat das Landgericht auch Rösners Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen.

Zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt

Rösner hatte 1988 mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen. Bei der anschließenden Flucht durch Deutschland und die Niederlande kamen zwei Geiseln und ein Polizist ums Leben. Rösner und Degowski wurden 1991 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Rösner sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Aachen.

Sein Aachener Anwalt Rainer Dietz argumentiert, die geplante Verfilmung gefährde eine mögliche Wiedereingliederung seines Mandanten in die Gesellschaft. Über den Weg der Prozesskostenhilfe hatte Rösner seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Berliner Produktionsfirma Ziegler Film finanziell absichern wollen. Die Hilfe kann von einkommensschwachen Personen beantragt werden, wird aber nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten gewährt.

Das Landesgericht Aachen lehnte Rösners Antrag auf einstweilige Verfügung nach Angaben eines Gerichtssprechers am vergangenen Mittwoch ab. Dietz kündigte im Gespräch mit dem epd an, gegen diesen Beschluss ebenfalls eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einzulegen. "Der genaue Inhalt des Films ist bislang auch dem Gericht nicht bekannt", sagte Dietz. Ob die Persönlichkeitsrechte seines Mandaten berührt seien, könne ohne mündliche Verhandlung nicht geklärt werden.

Dreharbeiten bereits gestartet

Die Dreharbeiten für das zweiteilige Doku-Drama "Gladbeck" begannen am vergangenen Montag. Nach dem Drehbuch von Holger Karsten Schmidt und unter der Regie von Kilian Riedhof stehen unter anderem Ulrich Noethen und Martin Wuttke vor der Kamera. Der Film ist eine Produktion von Ziegler Film in Koproduktion mit ARD Degeto und Radio Bremen für Das Erste. Ein Sendetermin steht noch nicht fest.

Der Film gehe der Frage nach, "welche Mechanismen wirken müssen, damit Menschen das Empfinden für moralische Integrität, Recht und Gesetz verlieren", teilte die Degeto zum Drehstart mit. Eine Sprecherin sagte dem epd, der Film erzähle die Ereignisse "aus Perspektive mehrerer Beteiligter".

Der Anwalt von Ziegler Film, Christian Schertz, hatte darauf verwiesen, dass es sich bei dem Geiseldrama um eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte handele. Die Täter seien bis heute im wahrsten Sinne des Wortes Personen der Zeitgeschichte und müssten daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen, vergleichbar mit den Terroristen der RAF.