Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Kinder steigt 2024 erneut an

Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Kinder steigt 2024 erneut an

Düsseldorf (epd). Trennungskinder bekommen im neuen Jahr von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen deutlich mehr Geld. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ ist zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt nach Angaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf um 43 auf 480 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elften Lebensjahr liegt er bei 551 statt bisher 502 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 645 statt 588 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 628 auf mindestens 689 Euro, für ein studierendes Kind bleibt der Satz bei 930 Euro.

Die Mindestwerte gelten demnach für ein Nettoeinkommen bis zu 1.900 Euro. Auch für unterhaltspflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst. Auf den Unterhaltsbedarf muss laut Gericht das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Das Kindergeld bleibt im kommenden Jahr voraussichtlich bei je 250 Euro pro Kind.

Auch der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils wird erneut erhöht, wie es hieß. Für nicht erwerbstätige Elternteile liegt der Betrag bei mindestens 1.200 Euro statt zuvor 1.120 Euro und Erwerbstätigen stehen mindestens 1.450 statt bisher 1.370 Euro zu.

Die Beträge der „Düsseldorfer Tabelle“ waren bereits 2023 deutlich angehoben worden. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Tabelle gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Sie selbst hat keine Gesetzeskraft und ist eine allgemeine Richtlinie, die von allen Oberlandesgerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunterhalts benutzt wird.