Kirchenpräsident Jung neuer EKD-Sportbeauftragter

Volker Jung vor grünem Hintergrund
Foto: epd-bild/Norbert Neetz
Kirchenpräsident Jung neuer EKD-Sportbeauftragter
Der Präsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, ist neuer Sportbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Der Präsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, ist neuer Sportbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der 56-Jährige wurde zum Nachfolger von Bernhard Felmberg berufen, wie die EKD am Samstag in Hannover mitteilte. Damit endet eine längere Vakanz im Amt des Sportbeauftragten. Felmberg hatte die Beauftragung von 2010 bis 2014 inne. Jung kündigte an, die kirchlichen Kontakte zu den Sportverbänden intensivieren zu wollen.

"Sport ist ein wichtiger Bereich unseres gesellschaftlichen Lebens mit großer verbindender Kraft", sagte Jung. Zu den gemeinsamen Aufgaben von Kirche und Sport gehöre es, Menschen zu einem guten und verantwortungsbewussten Leben zu ermutigen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, sich Diskriminierung und Rassismus zu widersetzen und Integration zu fördern.

Zu Jungs sportlichen Vorlieben gehören neben dem Laufen auch das Skifahren und der Fußball. Bei der Europameisterschaft fiebert der ehemalige Trainer von Jugendmannschaften mit der deutschen Elf mit. "Die deutsche Mannschaft ist stark und spielt attraktiven Fußball. Ich habe ein gutes Gefühl und hoffe natürlich auf vier weitere erfolgreiche Spiele des deutschen Teams", sagte der Kirchenpräsident.

Die EKD berief den Angaben zufolge drei weitere neue Beauftragte: Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen und stellvertretende Vorsitzende des Rates der EKD, Annette Kurschus, ist neue Beauftragte des Rates für die deutsch-polnischen Beziehungen. Als Beauftragter für den Kontakt zu den evangelischen Kommunitäten wurde Landesbischof Christoph Meyns von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig berufen. Der Berliner Theologieprofessor Christoph Markschies erhielt die Beauftragung des Rates für den Kontakt zum Johanniterorden.