Prozess: Facebook will Daten Verstorbener nicht preisgeben

epd-bild / Norbert Neetz
Webseite von Facebook.
Prozess: Facebook will Daten Verstorbener nicht preisgeben
Eltern haben das Recht, nach dem Tod ihres Kindes Zugang zu seinem Facebook-Konto zu bekommen. Das hat das Landgericht Berlin im Dezember entschieden. Facebook wehrt sich nun gegen das Urteil.

Facebook hat Berufung gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts zum Umgang mit den Daten Verstorbener eingelegt. Damit wehrt sich der Internetkonzern gegen eine Gerichtsentscheidung vom Dezember, die Eltern den Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zugestanden hatte, wie das Kammergericht am Montag in Berlin mitteilte.

Das Landgericht hatte am 17. Dezember 2015 entschieden, dass der digitale Nachlass von Minderjährigen ebenso zu behandeln ist wie der analoge Nachlass. Somit seien E-Mails und private Facebook-Nachrichten wie Tagebücher oder persönliche Briefe zu behandeln. Der Nutzungsvertrag mit Facebook gehe wie jeder andere schuldrechtliche Vertrag auf die Erben über.

Gericht: Keine schutzwürdigen Interessen von Facebook

Geklagt hatte eine Frau, deren 15-jährige Tochter unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war. Die Mutter hoffte, über das Facebook-Konto Hinweise zum Tod, auch zu einem möglichen Suizid, ihrer Tochter zu erfahren. Facebook hatte zuvor die Herausgabe der Zugangsdaten an die Frau verweigert.

Schutzwürdige Interessen von Facebook seien nicht gegeben, urteilte das Landgericht damals. Auch Datenschutzrechte oder das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen stünden der Entscheidung nicht entgegen, hieß es. Erziehungsberechtigte seien für den Schutz des Persönlichkeitsrechts ihrer minderjährigen Kinder zuständig. Das gelte nicht nur zu deren Lebzeiten, erklärte das Landgericht.