Urteil gegen Tugce-Schläger rechtskräftig

epd-bild/Thomas Lohnes
Der Angeklagte Sanel M. vor der Urteilverkündung im Landgerichtssaal in Darmstadt.
Urteil gegen Tugce-Schläger rechtskräftig
Der Revisionsantrag der Strafverteidiger wurde zurückgewiesen: Das Urteil zur tödlichen Prügelattacke auf die Studentin Tugce Albayrak ist rechtskräftig.

Offenbach, Karlsruhe (epd)Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe den Revisionsantrag der Strafverteidiger des Verurteilten Sanel M. zurückgewiesen, sagte der Offenbacher Oberstaatsanwalt Alexander Homm am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Urteil des Landgerichts Darmstadt lasse "keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen", zitierte Homm die Entscheidung des BGH. Damit bleibt es bei der Jugendstrafe von drei Jahren Haft für den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Strafverteidiger enttäuscht

"Es ist erfreulich, dass der Fall rechtskräftig abgeschlossen ist", kommentierte Homm. Die Urteilsbegründung des Landgerichts vom vergangenen Juni, die auf der Linie der Staatsanwaltschaft gelegen habe, scheine stimmig gewesen zu sein. Enttäuscht reagierte der Strafverteidiger Stephan Kuhn: "Ich hatte mir anderes erhofft und dachte, auch hierfür Gründe zu haben", sagte er dem epd. "Allerdings bin ich nicht blauäugig und weiß, dass der enge Prüfungsmaßstab bei Revisionen solchen nur in Ausnahmefällen zum Erfolg verhilft."

Die 22-jährige Tugce Albayrak war am 15. November 2014 vor einem Offenbacher Schnellrestaurant von dem Hauptschulabgänger Sanel M. geschlagen worden, besinnungslos auf den Asphalt gestürzt und mit blutendem Kopf ins Koma gefallen. Als bekannt wurde, dass Tugce zuvor zwei Mädchen vor dem 18-Jährigen beschützt haben soll, wurde sie rasch zum Sinnbild für Zivilcourage.