Bundesverwaltungsgericht stärkt Sonntagsschutz

Bundesverwaltungsgericht stärkt Sonntagsschutz
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat verkaufsoffene Sonntage in einem Gewerbegebiet bei München verboten. Die Richter erklärten in einer Entscheidung am Mittwoch in Leipzig, dass die Gemeinde Eching bei München Möbelhäusern und Baumärkten keine Sonntagsöffnungen gestatten dürfe.

Die bayerische Gemeinde hatte im Jahr 2012 vier verkaufsoffene Sonntage genehmigt und diese Genehmigung auf Läden im nahe gelegenen Gewerbegebiet ausgedehnt.

Das Bundesgericht entschied die Sonntagsöffnungen für unzulässig. Damit hatte die Normenkontrollklage der Gewerkschaft ver.di Erfolg. In einer ersten Reaktion sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger, damit sei klar, dass Gewerkschaften "gegen die Aufweichung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes" klagen dürften.

Gegen den sogenannten Marktsonntag in Eching hatte die "Allianz für den Sonntag" gestritten, die vom evangelischen Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (kda), der Katholischen Arbeitnehmerbewegung und ver.di getragen wird. Auch die Münchner Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler hatte kritisiert, dass die Sonntagsöffnung auf Kosten der Beschäftigten und ihrer Familien gehe.