Theologen warnen vor gesellschaftlicher Wirkung einer
Sterbehilfe-Erlaubnis

epd-bild / Werner Krüper
Theologen warnen, Sterbende könnten sich durch ein liberales Sterbehilfe-Gesetz unter Druck gesetzt fühlen.
Theologen warnen vor gesellschaftlicher Wirkung einer Sterbehilfe-Erlaubnis
In der Expertenanhörung im Bundestag zur Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung haben Theologen vor verheerenden gesellschaftlichen Folgen eines liberalen Gesetzes gewarnt. Sie befürchten, dass Sterbende dadurch unter Druck geraten würden.

Berlin (epd)Der evangelische Theologe Wolfgang Huber sagte am Mittwoch bei der Anhörung in Berlin, man müsse nicht nur genau darauf achten, was man regelt, sondern wie man informiert. Eine ausdrückliche Erlaubnis organisierter Suizidhilfe sende das Signal aus, "nun von der Möglichkeit auch endlich Gebrauch zu machen", sagte der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Auch der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff warnte vor solch einem Druck auf Sterbende. Schockenhoff sagte, die Erlaubnis organisierter Suizidbeihilfe würde den Anschein der Normalität und allgemeiner Akzeptanz vermitteln. Dies würde an Schwerstkranke das Signal vermitteln, sich für das "freiwillige Abschiednehmen" zu entscheiden, bevor sie anderen zur Last fielen. Sowohl der Suizid als auch die Hilfe würden in der Gesellschaft geadelt, warnte der katholische Theologe, der auch Mitglied in Deutschen Ethikrat ist.

Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Beide Theologen sprachen sich bei der Frage einer Regelung für den Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) aus, die geschäftsmäßige, also auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid verbieten wollen. Die Regelung zielt vor allem auf Sterbehilfevereine, die sich die derzeitige Nichtstrafbarkeit der Suizidhilfe zunutze machen.

Pläne der Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die Ärzten die Suizidhilfe erlauben wollen, sowie der Gruppe um Renate Künast (Grüne), die sich für eine Erlaubnis für Sterbehilfevereine ausspricht, lehnten Huber und Schockenhoff ab.