Schweizer sagen Ja zu Untersuchung von Embryonen

Foto: Getty Images/Valueline
Schweizer sagen Ja zu Untersuchung von Embryonen
Die Schweizer haben sich in einer Volksabstimmung für die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.

Laut Hochrechnungen stimmten mehr als 60 Prozent der Stimmbürger am Sonntag für eine Verfassungsänderung, welche die Voraussetzungen für die PID schafft. Mit der Entscheidung schließen die Schweizer bei der Fortpflanzungsmedizin zu den meisten europäischen Staaten auf, fast alle Länder des Kontinents erlauben die PID in bestimmten Fällen. Mit der PID legen Ärzte fest, welche Embryonen sie nach der künstlichen Zeugung in den Mutterleib verpflanzen und welche nicht.

In der Schweiz hatte das Parlament im November 2014 eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen. Darin wird die PID konkret geregelt. Unter den jährlich 80.000 Neugeborenen befinden sich etwa 2.000 Babys, die durch künstliche Befruchtung auf die Welt kommen.

Nur für Träger schwerer Erbkrankheiten

Allerdings soll in der Schweiz die PID nur Paaren erlaubt werden, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Und sie soll Partnern gestattet werden, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können.

Durch die PID wollen Ärzte und Eltern genetisch bedingte schwere Krankheiten bei den Kindern vermeiden. Zudem soll in Zukunft nur ein einzelner lebenskräftiger Embryo übertragen werden, um die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind zu senken.

Die Evangelische Volkspartei kündigte am Sonntag an, ein Referendum gegen das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz zu erzwingen. Kommt das Referendum zustande, können die Stimmberechtigten über das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz abstimmen.

Konservative Kräfte rund um das "Komitee Nein zur PID" hatten eine großangelegte Kampagne gegen die Untersuchung der Embryonen gestartet. Die PID führe zu einer "Selektion" des Erbgutes und erhöhe den Druck auf Behinderte, die als "nicht lebenswerte" Menschen gelten könnten.

Auch die katholische Schweizer Bischofskonferenz lehnte die PID ab. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund sprach sich hingegen nicht kategorisch gegen die PID aus. Der Kirchenbund verlangte jedoch "klare und strikte rechtliche Regelung", die vorgelegten Bestimmungen reichten nicht aus.